Starostwo - Starostwo

Starosta , von Kanuty Rusiecki , 1823

Starostwo (wörtlich „ Ältestenschaft “) ist eine Verwaltungseinheit, die ab dem 14. Jahrhundert in der polnischen Krone und später im polnisch-litauischen Commonwealth bis zur Teilung Polens 1795 gegründet wurde. Starostwos wurden in den Kronländern ( królewszczyzna ) gegründet. Der Begriff wird auch im modernen Polen verwendet.

Starosta

Jeder Starostwo wurde von einem Beamten namens Starosta verwaltet . Der Starosta würde das Amt vom König erhalten und es bis an sein Lebensende behalten. Es lieferte normalerweise ein bedeutendes Einkommen für den Starosta. Sein Stellvertreter wurde verschiedentlich als podstarosta, podstarości, burgrabia, włodarz oder Surrogator bezeichnet.

Es gab mehrere Arten von Starosta:

  • Starosta Generalny war Verwaltungsbeamter einer bestimmten territorialen Einheit: entweder der Vertreter des Königs oder des Großherzogs oder eine direkt verantwortliche Person.
  • Starosta Grodowy war ein Beamter auf Kreisebene ( Powiat ), der für Steueraufgaben, Polizei und Gerichte zuständig war und auch für die Vollstreckung gerichtlicher Urteile zuständig war.
  • Starosta Niegrodowy war der Aufseher der Kronländer .

Powiat Starosta

Als Polen 1918 (bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs 1939) und 1944–1950 seine Unabhängigkeit wiedererlangte , war der Starosta der dem Woiwoden unterstellte Leiter der Powiat- (Kreis-)Verwaltung .

Seit der Reform der Kommunalverwaltung , die am 1. Januar 1999 in Kraft trat, wird der Starosta zum Vorsitzenden des Powiat-Vorstands ( zarząd powiatu ) und zum Vorsitzenden des Powiat starostwo  [ pl ] (Teil der Powiat-Verwaltung) gewählt durch den Powiat-Rat ( rada powiatu ).

Anmerkungen

Verweise