Verdächtig - Suspect

Im Jargon der Strafverfolgungsbehörden ist ein Verdächtiger eine bekannte Person, die einer Straftat beschuldigt oder verdächtigt wird . Polizei und Reporter in den Vereinigten Staaten verwenden oft das Wort Verdächtige als Jargon, wenn sie sich auf den Täter der Straftat beziehen ( perp in datierter US-Slang). Nach offizieller Definition ist der Täter jedoch der Räuber, Angreifer, Fälscher usw. – die Person, die das Verbrechen begangen hat. Die Unterscheidung zwischen Verdächtigem und Täter erkennt an, dass nicht bekannt ist , dass der Verdächtige die Straftat begangen hat, während der Täter – der möglicherweise noch nicht des Verbrechens verdächtigt wurde und daher nicht unbedingt ein Verdächtiger ist – derjenige ist, der die Tat begangen hat. Der Verdächtige kann eine andere Person als der Täter sein, oder es liegt keine tatsächliche Straftat vor, was bedeuten würde, dass es keinen Täter gibt.

Ein häufiger Fehler in Polizeiberichten ist eine Zeugenbeschreibung des Verdächtigen (wie ein Zeuge im Allgemeinen einen Täter beschreibt, während ein Fahndungsfoto einen Verdächtigen darstellt). Häufig wird behauptet, dass die Polizei den Verdächtigen sucht, wenn kein Verdächtiger vorhanden ist; die Polizei könnte nach einem Verdächtigen suchen, aber sie sucht sicherlich nach dem Täter, und sehr oft ist aus einem solchen Polizeibericht nicht zu erkennen, ob es sich um einen Verdächtigen handelt oder nicht.

Möglicherweise wegen des Missbrauchs von „Verdächtigen“ im Sinne von „Tätern“, die Polizei im späten 20. und frühen 21. Jahrhundert begann Gebrauch Person von Interesse , in Verdacht geratener und sogar möglich Person von Interesse , suspekt zu bedeuten.

Unter den Justizsystemen der USA, sobald eine Entscheidung genehmigt Verhaftung eines Verdächtigen oder binden ihn über für Versuch , entweder von einem Staatsanwalt eine Ausgabe von Informationen , eine Grand Jury eine Ausstellung wahre Rechnung oder Anklage oder ein Richter die Ausstellung eines Haftbefehls , kann der Verdächtige dann richtig als Angeklagter oder Angeklagter bezeichnet werden. Erst nach der Verurteilung wird der Verdächtige ordnungsgemäß als Täter bezeichnet.

Siehe auch

Verweise