1959 fanden in der Schweiz zwei Volksabstimmungen statt . Die erste über die Einführung des Frauenwahlrechts auf Bundesebene am 1. Februar wurde von 67 % der Stimmberechtigten abgelehnt. Die zweite fand am 24. Mai statt, als Artikel 22bis in die Bundesverfassung aufgenommen wurde , der den Bevölkerungsschutz betraf. Es wurde von 62 % der Wähler gebilligt.