Die Umweltbestimmungen der Oslo II-Abkommen - The Environmental Provisions of Oslo II Accords

Die Umweltbestimmungen der Oslo II-Abkommen

Das Abkommen von Oslo II , auch bekannt als Interimsabkommen über das Westjordanland und den Gazastreifen oder einfacher Oslo II, legte in sechs verschiedenen Artikeln im ersten Anhang von Anhang III, "Protokoll über zivile Angelegenheiten", Bestimmungen und Richtlinien zur Umwelt fest. Die angesprochenen Schlüsselbereiche sind Landwirtschaft, Umweltschutz , Wälder, Naturschutzgebiete, Parks sowie Wasser und Abwasser.

Kontext innerhalb der Vereinbarung

Die Abkommen enthalten sieben Anhänge, in denen die Vereinbarungen zu einem bestimmten Thema festgelegt sind. Anhang III enthält die Regelungen für die Verwaltung verschiedener Bereiche der Zivilangelegenheiten. In diesem Anhang werden die Befugnisse und Verantwortlichkeiten für die Verwaltung dieser Gebiete von der israelischen Militärregierung und der Zivilverwaltung auf die palästinensische Seite übertragen. Teil der zivilen Angelegenheiten sind die Umweltbestimmungen.

Inhalt

Artikel 1: Landwirtschaft

Artikel 1 nennt zunächst alle Aspekte der Landwirtschaft, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Veterinärdienste und Tierhaltung, Wasser für Bewässerung, Beweidung und Landwirtschaft sowie Maßnahmen in Bezug auf die Aufzucht und Vermarktung von Pflanzen. Bewässerungswasser wird erwähnt und mit Artikel 40 über Wasser und Abwasser verknüpft, und die Forstwirtschaft wird in Artikel 14 über Wälder ausführlicher behandelt. Beide Seiten sollten zusammenarbeiten, um Studien und Forschungsarbeiten durchzuführen und wissenschaftliche Daten für die Entwicklung des Agrarsektors zu sammeln. Landwirtschaftliche Beziehungen wie der Handel zwischen beiden Seiten sind in Anhang V (Wirtschaftsbeziehungen) aufgeführt.

Artikel 12: Umweltschutz

Artikel 12 ist unterteilt in Abschnitt A über die „Übertragung von Befugnissen“ und Abschnitt B über „Zusammenarbeit und Verständnis“.

Abschnitt A drückt die gegenseitige Anerkennung der Bedeutung des Umweltschutzes und der Notwendigkeit eines nachhaltigen Ansatzes für die Nutzung natürlicher Ressourcen durch Israelis und Palästinenser aus und bestimmt die Machtübertragung auf die palästinensische Seite.

In Abschnitt B werden verschiedene gemeinsame Maßnahmen zum Schutz der Umwelt in Bezug auf die Politik für natürliche Ressourcen, die industrielle Entwicklung, die Vermeidung von Umweltschäden, die Bekämpfung von Umweltverschmutzung, Abfall- und Einleitungsvorschriften sowie die biologische Vielfalt erörtert. Die genannten Maßnahmen fördern insbesondere das Bewusstsein der Öffentlichkeit für Umweltfragen, die Annahme internationaler Standards für globale (Ozonschicht) und regionale Belange (Schutz gefährdeter Arten , Handelsbeschränkung, Erhaltung von Wäldern und Naturschutzgebieten) und die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP). . In Anhang 2 sind 12 Bereiche aufgeführt, für die Umweltverträglichkeitsprüfungen erstellt werden sollten (z. B. Kraftwerke, Steinbrüche, Kläranlagen, Entsorgungsseiten, Luft- und Seehäfen sowie Hauptstraßen). Darüber hinaus erkennt Israel die unbefriedigende Situation der Umwelt im Westjordanland an und verpflichtet sich, bei deren Verbesserung mitzuwirken. Beide Parteien sind sich einig, die wissenschaftliche, technische und politische Zusammenarbeit im Umweltbereich zu verbessern. Auf beiden Seiten wird ein Umweltexpertenausschuss für Umweltzusammenarbeit und -verständnis eingerichtet.

Artikel 13: Fischerei

In diesem Artikel werden die Lizenzen und Genehmigungen für alle Aspekte der Fischereiindustrie entlang des Gazastreifens aufgeführt und in einem separaten Artikel (Artikel XIV) auf Sicherheitsbeschränkungen verwiesen.

Artikel 14, 25, 26: Wälder; Naturschutzgebiete; Parks

Die Bewirtschaftung von Wäldern, Parks und Naturschutzgebieten wird dem Rat übertragen, dessen Zuständigkeiten die Erhaltung, Verwaltung, Verhütung von Schäden und die Schaffung neuer Ressourcen (dh Parks, Schutzgebiete und Wälder) umfassen. Artikel 14 bekräftigt ausdrücklich das Recht der palästinensischen Regierung, neue Wälder zu pflanzen, sei es im Interesse des Umweltschutzes oder für Landschaftsgestaltungszwecke. Artikel 25 (Naturschutzgebiete) befasst sich mit der Durchsetzung und Regulierung der Jagd und dem Verbot von Jagdarten, die geschützt und / oder gefährdet sind. Alle drei Artikel identifizieren Bereiche für die Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten. Bereiche für die Zusammenarbeit umfassen Schutz, Datenerfassung und wissenschaftliche Forschung sowie ökologische Dienstleistungen wie Brandbekämpfung und Schädlingsbekämpfung. Die Bewirtschaftung von Wäldern, Parks und Naturschutzgebieten ist mit Bedenken wie Wüstenbildung und Erosion verbunden, die in Artikel 12 (Umweltschutz) behandelt werden.

In Bezug auf Bereich C bekräftigt jeder Artikel die eventuelle Übertragung der Verantwortung für die Anwendung der zahlreichen Bestimmungen auf die palästinensische Verwaltung, außer bei bestimmten Fragen, die bis zu den ständigen Statusverhandlungen aufgeschoben werden sollen. Israelische und palästinensische Akteure sollen alle Aktivitäten mit dem Potenzial koordinieren, den Zustand jeder Sphäre zu ändern, und das innerhalb des Gebiets C stattfinden wird, mit Ausnahme von Siedlungen und Militärzonen.

Artikel 40: Wasser und Abwasser

Das Abkommen beruht auf gutem Willen und ist im Kern das Prinzip der israelischen Anerkennung der Rechte der Palästinenser auf Wasser im Westjordanland. Die Hauptprinzipien betreffen die Entwicklung von zusätzlichem Wasser, die Koordinierung des Managements von Wasserressourcen und Abwassersystemen, die Behandlung von Zuflüssen zur eventuellen Wiederverwendung sowie die Gewährleistung der Wasserqualität und die Verhinderung von Schäden. Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich Wasser und Abwasser im Westjordanland und im Gazastreifen werden auf den Palästinensischen Rat übertragen, während die Frage des Eigentums an der Infrastruktur bis zu den ständigen Statusverhandlungen verschoben wird. Der letzte Grundsatz (Ziffer 25) bezieht sich auf den Gazastreifen und behält den Status Quo zu bereits bestehenden Bestimmungen und Vereinbarungen in Bezug auf die Wasserressourcen und Abwassersysteme in der Region bei. Zeitplan 11 überprüft diese Vereinbarungen.

Wasserversorgung

Der Abschnitt enthält eine Schätzung des zukünftigen Wasserbedarfs der Palästinenser (70-80 mcm / Jahr). Israel hat sich verpflichtet, palästinensische Großstädte wie Hebron, Bethlehem, Ramallah, Salfit, Nablus, Jenin und den Gazastreifen mit insgesamt 9,5 Mio. m³ Wasser pro Jahr zu versorgen. Die Palästinenser sind dafür verantwortlich, diese Gebiete mit einer zusätzlichen Versorgung von 19,2 mcm pro Jahr zu versorgen, die aus dem östlichen Grundwasserleiter stammen kann. In Anhang 10 sind die genauen Zulagen für die Gewinnung und Verwendung von Wasser aus den östlichen, nordöstlichen und westlichen Grundwasserleitern aufgeführt.

Management und Zusammenarbeit (Joint Water Committee)

Israel und die palästinensische Verwaltung sollen beim Datenaustausch und bei der Ermittlung von Standorten für den Bau neuer Brunnen zusammenarbeiten. Das Joint Water Committee wird gebildet, um alle Wasser- und Abwasserfragen im Westjordanland zu behandeln, einschließlich der folgenden Aufgaben: gemeinsame Verwaltung und Schutz der Wasserressourcen und Abwassersysteme; Umgang mit Informationsaustausch, Regulierung und Überwachung sowie Lösung von Wasser- und Abwasserkonflikten. Das JWC wird alle Entwicklungsprojekte in allen Phasen überprüfen und entscheiden, ob eine Genehmigung für ihre Umsetzung erteilt werden soll. Die Rolle und die Verpflichtungen des Gemeinsamen Wasserausschusses (Artikel 40 Absatz 15) werden in Anhang 8 weiter ausgebaut. Anhang 9 erweitert die Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen (Artikel 40 Absatz 17) und befasst sich mit Wasserkäufen und -kosten. In Paragraph 20 werden zusätzliche Bereiche für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ausschüssen in Bezug auf Wirtschaft und regionale Entwicklung festgelegt.

Schutz und Vorbeugung von Schäden und Kontaminationen

Die Absätze 21 bis 23 schreiben vor, dass beide Seiten sich bemühen sollten, Schäden, Verschmutzungen oder Verunreinigungen der Qualität der Wasserressourcen in ihren jeweiligen Gebieten sowie in denen der anderen zu verhindern. In Paragraph 24 ist auch vorgeschrieben, dass beide Seiten dafür verantwortlich sind, den anderen für „jede unbefugte Nutzung oder Sabotage von Wasser- und Abwassersystemen in den von ihm beauftragten Gebieten, die der anderen Seite dienen, zu entschädigen“ (Artikel 40, Paragraph 24).

Momentane Situation

Das Abkommen von Oslo II ist das jüngste Abkommen zwischen Israel und Palästina über die Umwelt. In Verhandlungen und Diskussionen zwischen Israel und Palästina beziehen sich die Parteien hauptsächlich auf diesen Rechtsrahmen. Die tatsächliche Relevanz bleibt jedoch unklar. Einige Bestimmungen wie die Umweltverträglichkeitsprüfungen wurden nie umgesetzt. Als ein Beispiel für eine vorübergehende Zusammenarbeit kann der bilaterale Umweltausschuss genannt werden. Es funktionierte bis 2000 und bewältigte in dieser Zeit mehrere grenzüberschreitende Probleme in Bezug auf gefährliche Abfälle. Obwohl die im Rahmen der Oslo-Abkommen stattfindenden Umweltverhandlungen als bedeutender Meilenstein für die Umweltzusammenarbeit angesehen werden können, wurden viele Ziele nie erreicht. Dieses Ergebnis kann auf vier Hauptfaktoren zurückgeführt werden: Sicherheitsbedenken Israels, territoriale Streitigkeiten, logistische Unklarheiten und institutionelle Zwänge der Palästinenser. Das Israelisch-Palästinensische Gemeinsame Wasserkomitee ist ein Beispiel für die noch funktionierende Zusammenarbeit. Aber es erfüllt nicht seinen ursprünglichen Zweck einer gemeinsamen Institution der Wasserregierung. Das Komitee soll nun ein von Israel dominiertes Gremium sein, das hauptsächlich palästinensische Anfragen ablehnt. Aktuelle Streitigkeiten zwischen Israel und Palästina befassen sich häufig mit dem unbehandelten Abwasserfluss in gegnerische Ströme.

Kritik

Da die Abkommen von Oslo II als Interimsabkommen deklariert wurden, bleiben viele Aspekte vage. Eine folgende Vereinbarung ist erforderlich, die wichtige Details regelt. Insbesondere der ungelöste Streit um die Wasserversorgung muss angegangen werden. Beide Seiten beschuldigen sich gegenseitig wegen Vertragsverletzungen. Von palästinensischer Seite hält Israel sein Versprechen, palästinensische Wasserrechte anzuerkennen, nicht ein. Israel hingegen sieht palästinensische Bohrungen ohne Erlaubnis als Verstoß gegen Oslo II an.

Siehe auch

Verweise

Externe Links