Three Rivers DC gegen Gouverneur der Bank of England -Three Rivers DC v Governor of the Bank of England

Three Rivers DC gegen Gouverneur der Bank of England
Königliches Wappen des Vereinigten Königreichs.svg
Gericht Oberhaus
Vollständiger Fallname Three Rivers District Council gegen Governor und Company der Bank of England
Zitat(e) [2000] 3 CMLR 205
Transkript(e) Volltext der Entscheidung von BAILII.org
Hofmitgliedschaft
Richter sitzend Lord Steyn
Lord Hope von Craighead
Lord Hutton
Lord Hobhouse von Wood-borough
Lord Millett
Schlüsselwörter

Three Rivers DC gegen Governor of the Bank of England [2001 UKHL 16] ist eine Rechtssache im britischen Bankrecht und EU-Recht betreffend die Staatshaftung zum Schutz von Einlegern und das Vorabentscheidungsverfahren in der Europäischen Union.

Fakten

Einleger der britischen Filiale der Bank of Credit and Commerce International (BCCI) forderten von der Bank of England Schadensersatz wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflichten. Die Bank hatte die BCCI-Zulassung in einer Weise erteilt, die gegen die Erste Bankenrichtlinie 77/780 verstieß. Die Regierung argumentierte, dass die Richtlinie nicht dazu bestimmt sei, einzelnen Einlegern Rechte einzuräumen.

Clarke J wies die Klage ab, und das Berufungsgericht wies die Berufung mehrheitlich ( Hirst und Robert Walker LJJ, Auld LJ widersprechend) zurück.

Die Einleger mussten ihren Anspruch auf die vorsätzliche unerlaubte Amtspflichtverletzung stützen, da nach englischem Recht eine Haftung der Aufsichtsbehörde für Fahrlässigkeit in Ausübung ihrer Aufsichtsfunktion nicht möglich war.

Beurteilung

Das House of Lords stellte fest, dass die Richtlinie nur ein erster Schritt zur gegenseitigen Anerkennung von Zulassungen der Mitgliedstaaten bei Kreditinstituten sei und der Schutz des einzelnen Einlegers kein Ziel der Richtlinie sei. Eine Anrufung des EuGH war nicht erforderlich. Die Verzögerungen und die Kosten für die Vorlage eines Verweises waren groß, da die Wahrscheinlichkeit einer falschen Auslegung sehr gering war.

Lord Hope sagte, die Richtlinie definiere keinen Einleger und definiere daher auch nicht die Klasse von Personen, die Rechte haben könnten. Artikel 3 Absatz 1 verpflichtete die Mitgliedstaaten, den Kreditinstituten eine Geschäftsvollmacht vorzuschreiben, aber BCCI hatte vor der Richtlinie begonnen. Artikel 6 und 7 erlegten den nationalen Behörden keine Aufsichtspflicht auf.

Siehe auch

Anmerkungen

Dieser Fall stellt im Wesentlichen fest, dass ein Hansard als externes Hilfsmittel zur Gesetzesauslegung verwendet werden kann.

Verweise