Abrüstungskommission der Vereinten Nationen - United Nations Disarmament Commission

Abrüstungskommission der Vereinten Nationen
Emblem der Vereinten Nationen.svg
Abkürzung UNDC
Formation Erste Iteration: 11. Januar 1952 (vor 69 Jahren) Zweite Iteration: 30. Juni 1978 (vor 42 Jahren)  ( 1952-01-11 )
 ( 1978-06-30 )
Art Kommission
Rechtsstellung Aktiv
Hauptquartier Hauptsitz der Vereinten Nationen
Kopf
Gillian Bird (Sitzung 2018) Australien
Übergeordnete Organisation
Generalversammlung der Vereinten Nationen
Webseite UNDC-Website

Die Abrüstungskommission der Vereinten Nationen (UNDC) ist eine Kommission der Vereinten Nationen im Rahmen der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die sich hauptsächlich mit Fragen der Abrüstung befasst .

Geschichte

Die Abrüstungskommission der Vereinten Nationen wurde erstmals am 11. Januar 1952 durch die Resolution 502 (VI) der Generalversammlung der Vereinten Nationen gegründet . Diese Kommission wurde in die Zuständigkeit des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen gestellt. Ihr Mandat umfasste: Ausarbeitung von Vorschlägen für einen Vertrag zur Regulierung, Begrenzung und ausgewogenen Reduzierung aller Streitkräfte und aller Rüstungsgüter, einschließlich der Beseitigung aller Massenvernichtungswaffen.

Diese Kommission trat jedoch nur wenige Male zusammen, gefolgt von einer Reihe anderer auf Abrüstung ausgerichteter Gremien: dem Abrüstungsausschuss mit zehn Nationen (1960), dem Abrüstungsausschuss mit achtzehn Nationen (1962) und der Konferenz des Abrüstungsausschusses (1969) und schließlich die Abrüstungskonferenz (1979), die bis heute zusammentritt.

Die zweite Iteration der Kommission wurde am 30. Juni 1978 von der Generalversammlung als Nebenorgan der Versammlung gebildet. Diese Kommission umfasst alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und tritt jährlich für etwa drei Wochen in New York zusammen. Es handelt sich um ein beratendes Gremium, dessen Mandat darin besteht, verschiedene Fragen im Bereich der Abrüstung zu prüfen und Empfehlungen abzugeben. Aufgrund der Tatsache, dass Abrüstung ein wesentliches Thema ist, hat sich das UNDC traditionell auf eine begrenzte Anzahl von Tagesordnungspunkten bei jeder Sitzung konzentriert, typischerweise drei oder vier. 1998 wurde diese Tendenz von der Generalversammlung offiziell gemacht, die durch Beschluss 52/492 die Arbeit des UNDC auf "zwei Tagesordnungspunkte pro Jahr aus dem gesamten Spektrum der Abrüstungsfragen, einschließlich eines zur nuklearen Abrüstung" beschränkte. Zusätzlich wird jedes Thema für einen Zeitraum von drei Jahren im UNDC berücksichtigt. In jeder Sitzung werden Arbeitsgruppen eingerichtet, deren Anzahl von der Anzahl der vom Gremium erörterten Tagesordnungspunkte abhängt.

Siehe auch

Verweise

Externe Links