Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen - United Nations Framework Convention on Climate Change
Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen | |
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Typ | Multilaterales Umweltabkommen |
Kontext | Umweltschutz |
Entworfen | 9. Mai 1992 |
Unterzeichnet | 4. – 14. Juni 1992 20. Juni 1992 – 19. Juni 1993 |
Standort |
Rio de Janeiro , Brasilien New York , USA |
Wirksam | 21. März 1994 |
Zustand | Ratifizierung durch 50 Staaten |
Unterzeichner | 165 |
Parteien | 197 |
Verwahrstelle | Generalsekretär der Vereinten Nationen |
Sprachen | |
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Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen ( UNFCCC ) hat ein internationales Umweltabkommen zur Bekämpfung „gefährlicher Eingriffe des Menschen in das Klimasystem “ geschaffen, unter anderem durch Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre. Es wurde von 154 Staaten auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED), informell als Erdgipfel bekannt, unterzeichnet , die vom 3. bis 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro stattfand. Es wurde ein Sekretariat mit Sitz in Bonn eingerichtet und trat am . in Kraft 21. März 1994. Der Vertrag für die laufende wissenschaftliche Forschung und regelmäßige Treffen, Verhandlungen genannt und künftige politische Vereinbarungen so konzipiert, dass die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen , um sicherzustellen , dass die Nahrungsmittelproduktion nicht gefährdet und damit die wirtschaftliche Entwicklung in einer fortzufahren nachhaltigen Benehmen.
Das 1997 unterzeichnete Kyoto-Protokoll mit einer Laufzeit von 2005 bis 2020 war die erste Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der UNFCCC. Das Kyoto-Protokoll wurde durch das 2016 in Kraft getretene Pariser Abkommen abgelöst . Mit Stand 2020 hat die UNFCCC 197 Unterzeichnerstaaten. Ihr oberstes Entscheidungsgremium, die Konferenz der Vertragsparteien (COP), trifft sich jährlich, um die Fortschritte im Umgang mit dem Klimawandel zu bewerten.
Der Vertrag legte unterschiedliche Verantwortlichkeiten für drei Kategorien von Unterzeichnerstaaten fest. Diese Kategorien sind Industrieländer , Industrieländer mit besonderer finanzieller Verantwortung und Entwicklungsländer . Die entwickelten Länder, auch Annex-1-Länder genannt, bestanden ursprünglich aus 38 Staaten, davon 13 osteuropäische Staaten im Übergang zu Demokratie und Marktwirtschaft , und der Europäischen Union . Alle gehören der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) an. Die Annex-1-Länder sind aufgefordert, nationale Politiken und entsprechende Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels zu treffen , indem sie ihre anthropogenen Treibhausgasemissionen begrenzen, sowie über Schritte zu berichten, die einzeln oder gemeinsam zum Emissionsniveau von 1990 zurückgekehrt sind. Die entwickelten Länder mit besonderer finanzieller Verantwortung werden auch Annex-II-Länder genannt. Sie umfassen alle Annex-I-Länder mit Ausnahme derjenigen, die sich im Übergang zu Demokratie und Marktwirtschaft befinden. Die Annex-II-Länder werden aufgefordert, neue und zusätzliche Finanzmittel bereitzustellen, um die Kosten zu decken, die Entwicklungsländern bei der Erfüllung ihrer Verpflichtung zur Erstellung nationaler Inventare ihrer Emissionen nach Quellen und ihrer Entfernung durch Senken für alle Treibhausgase entstehen, die nicht unter das Montrealer Protokoll fallen . Die Entwicklungsländer müssen dann ihre Inventare beim UNFCCC-Sekretariat einreichen. Da die wichtigsten Unterzeichnerstaaten ihre individuellen Verpflichtungen nicht einhalten, wurde die UNFCCC seit ihrer Verabschiedung als nicht erfolgreich bei der Reduzierung des Kohlendioxidausstoßes kritisiert .
Vertrag
Der Text des Rahmenübereinkommens wurde während der Sitzung eines zwischenstaatlichen Verhandlungsausschusses in New York vom 30. April bis 9. Mai 1992 erstellt. Das Übereinkommen wurde am 9. Mai 1992 angenommen und am 4. Juni 1992 auf der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen zur Unterzeichnung aufgelegt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro (bekannt unter dem populären Titel Earth Summit ). Am 12. Juni 1992 unterzeichneten 154 Nationen die UNFCCC, die bei der Ratifizierung die Regierungen der Unterzeichner verpflichtete, die atmosphärischen Konzentrationen von Treibhausgasen zu reduzieren, mit dem Ziel, "gefährliche anthropogene Störungen des Klimasystems der Erde zu verhindern". Diese Verpflichtung würde eine erhebliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen erfordern (siehe den späteren Abschnitt „Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen“ ). Die Vertragsparteien der Konvention treffen sich seit 1995 jährlich zu Vertragsstaatenkonferenzen (COP), um die Fortschritte im Umgang mit dem Klimawandel zu bewerten .
Artikel 3 Absatz 1 des Übereinkommens besagt, dass die Vertragsparteien zum Schutz des Klimasystems auf der Grundlage „gemeinsamer, aber unterschiedlicher Verantwortlichkeiten und entsprechender Fähigkeiten“ handeln sollten und dass die Vertragsparteien der Industrieländer bei der Bekämpfung des Klimawandels „die Führung übernehmen“ sollten. Gemäß Artikel 4 gehen alle Vertragsparteien allgemeine Verpflichtungen zur Bekämpfung des Klimawandels ein, beispielsweise durch Klimaschutz und Anpassung an die möglichen Auswirkungen des Klimawandels. Artikel 4 Absatz 7 besagt:
Inwieweit die Vertragsparteien der Entwicklungsländer ihre Verpflichtungen aus dem Übereinkommen wirksam erfüllen werden, hängt davon ab, ob die Vertragsparteien der entwickelten Länder ihre Verpflichtungen aus dem Übereinkommen in Bezug auf Finanzmittel und Technologietransfer wirksam erfüllen, und berücksichtigen in vollem Umfang die wirtschaftliche und soziale Entwicklung und Armutsbekämpfung sind die ersten und vorrangigen Prioritäten der Vertragsparteien der Entwicklungsländer.
Das Rahmenübereinkommen legt das Ziel der Annex-I-Vertragsparteien fest, ihre Treibhausgasemissionen ( Kohlendioxid und andere anthropogene Treibhausgase, die nicht im Montrealer Protokoll geregelt sind ) bis zum Jahr 2000 auf dem Niveau von 1990 zu stabilisieren .
"UNFCCC" ist auch der Name des Sekretariats der Vereinten Nationen , das mit der Unterstützung der Durchführung der Konvention beauftragt ist, mit Büros im Haus Carstanjen und dem UN-Campus (bekannt als Langer Eugen ) in Bonn, Deutschland . Von 2010 bis 2016 leitete das Sekretariat Christiana Figueres . Im Juli 2016 trat Patricia Espinosa die Nachfolge von Figueres an. Das Sekretariat, das durch die parallelen Bemühungen des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) erweitert wird, zielt darauf ab, durch Treffen und Diskussion verschiedener Strategien einen Konsens zu erzielen. Seit der Unterzeichnung des UNFCCC-Vertrags haben die Konferenzen der Vertragsparteien (COPs) diskutiert, wie die Ziele des Vertrags erreicht werden können.
Kyoto-Protokoll
Die erste Konferenz der Vertragsparteien (COP-1) entschieden , dass das Ziel der Parteien des Anhangs I bis zum Jahr 2000 ihre Emissionen auf dem Niveau von 1990 zu stabilisieren „nicht ausreichend“, und weiteren Gespräche zu späteren Konferenzen zum führten Kyoto - Protokoll im Jahr 1997 Das Kyoto-Protokoll wurde abgeschlossen und völkerrechtlich verbindliche Verpflichtungen für die Industrieländer festgelegt, ihre Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2008–2012 zu reduzieren. Auf der Klimakonferenz der Vereinten Nationen 2010 wurde vereinbart, dass die zukünftige globale Erwärmung auf unter 2 °C (3,6 °F) gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden soll.
Das Kyoto-Protokoll hatte zwei Verpflichtungsperioden, von denen die erste von 2008 bis 2012 dauerte. Das Protokoll wurde 2012 geändert, um die zweite für den Zeitraum 2013–2020 in der Doha-Änderung einzuschließen.
Eine der ersten von der UNFCCC gestellten Aufgaben bestand darin, dass die Unterzeichnerstaaten nationale Treibhausgasinventare der Treibhausgasemissionen und -emissionen erstellten, die verwendet wurden, um die Richtwerte für 1990 für den Beitritt von Annex-I-Ländern zum Kyoto-Protokoll und für die Verpflichtung dieser Länder zu THG-Reduktionen. Aktualisierte Inventare müssen jährlich von den Annex-I-Ländern vorgelegt werden.
Die USA ratifizierten das Kyoto-Protokoll nicht, Kanada kündigte es 2012. Das Kyoto-Protokoll wurde von allen anderen Annex-I-Vertragsparteien ratifiziert.
Alle Vertragsparteien des Anhangs I, mit Ausnahme der USA, nahmen an der ersten Verpflichtungsperiode von Kyoto teil. 37 Annex-I-Länder und die EU einigten sich auf Kyoto-Ziele der zweiten Runde. Diese Länder sind Australien, alle Mitglieder der Europäischen Union, Weißrussland, Island, Kasachstan, Norwegen, die Schweiz und die Ukraine. Weißrussland, Kasachstan und die Ukraine erklärten, dass sie möglicherweise aus dem Protokoll zurücktreten oder die Änderung mit Zielen der zweiten Runde nicht in Kraft setzen. Japan, Neuseeland und Russland nahmen an der ersten Kyoto-Runde teil, nahmen jedoch in der zweiten Verpflichtungsperiode keine neuen Ziele an. Andere entwickelte Länder ohne Ziele der zweiten Runde waren Kanada (das 2012 aus dem Kyoto-Protokoll ausgetreten ist) und die Vereinigten Staaten.
Alle Länder, die weiterhin Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls sind, haben ihre Ziele für den ersten Verpflichtungszeitraum erreicht.
Nationale Kommunikation
Eine „Nationale Mitteilung“ ist eine Art von Bericht, der von den Ländern vorgelegt wird , die die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) ratifiziert haben . Industrieländer müssen alle vier Jahre nationale Mitteilungen vorlegen, Entwicklungsländer sollten dies tun. Einige am wenigsten entwickelte Länder haben in den letzten 5 bis 15 Jahren keine nationalen Mitteilungen eingereicht, hauptsächlich aufgrund von Kapazitätsengpässen.
Berichte der Nationalen Kommunikation sind oft mehrere hundert Seiten lang und behandeln die Maßnahmen eines Landes zur Minderung der Treibhausgasemissionen sowie eine Beschreibung seiner Anfälligkeiten und Auswirkungen des Klimawandels. Nationale Mitteilungen werden nach Richtlinien erstellt, die von der Konferenz der Vertragsparteien der UNFCCC vereinbart wurden. Die (Intended) Nationally Defined Contributions (NDCs), die die Grundlage des Pariser Abkommens bilden, sind kürzer und weniger detailliert, folgen aber ebenfalls einer standardisierten Struktur und unterliegen einer fachlichen Überprüfung durch Experten.
Pariser Abkommen
Die Parteien trafen sich 2011 in Durban, Südafrika, und äußerten „große Besorgnis“, dass die Bemühungen, die globale Erwärmung auf weniger als 2 oder 1,5 °C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen, unzureichend seien. Sie verpflichteten sich, ein "einvernehmliches Ergebnis mit Rechtskraft nach dem für alle Vertragsparteien geltenden Übereinkommen" zu erarbeiten.
Auf der UN-Klimakonferenz 2015 in Paris einigten sich die damals 196 Parteien darauf, die globale Erwärmung auf unter 2 °C zu begrenzen und den Anstieg auf 1,5 °C zu begrenzen. Das Pariser Abkommen trat am 4. November 2016 in den Ländern in Kraft, die das Abkommen ratifiziert hatten, und andere Länder haben das Abkommen seitdem ratifiziert.
Beabsichtigte national festgelegte Beiträge
Auf der 19. Vertragsstaatenkonferenz in Warschau 2013 hat die UNFCCC einen Mechanismus für beabsichtigte national festgelegte Beiträge (INDCs) geschaffen , der im Vorfeld der 21. Vertragsstaatenkonferenz in Paris (COP21) vorgelegt werden soll. im Jahr 2015. Den Ländern wurde Freiheit und Flexibilität eingeräumt, um sicherzustellen, dass diese Pläne zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel national angemessen sind. Diese Flexibilität, insbesondere in Bezug auf die Art der durchzuführenden Maßnahmen, ermöglichte es den Entwicklungsländern, ihre Pläne auf ihre spezifischen Anpassungs- und Eindämmungsbedürfnisse sowie auf andere Bedürfnisse abzustimmen.
Nach der COP21 wurden diese INDCs zu national festgelegten Beiträgen (NDCs), da jedes Land das Pariser Abkommen ratifizierte, es sei denn, gleichzeitig wurde der UNFCCC ein neues NDC vorgelegt. Die 22. Tagung der Vertragsstaatenkonferenz (COP22) in Marrakesch konzentrierte sich auf diese national festgelegten Beiträge und deren Umsetzung nach Inkrafttreten des Pariser Abkommens am 4. November 2016.
Das Climate and Development Knowledge Network (CDKN) hat einen Leitfaden für die NDC-Implementierung für Entscheidungsträger in weniger entwickelten Ländern erstellt. In diesem Leitfaden identifizierte CDKN eine Reihe gemeinsamer Herausforderungen, denen sich Länder bei der Umsetzung von NDC gegenübersehen, darunter:
- Bewusstsein schaffen für die Notwendigkeit und den Nutzen von Maßnahmen bei den Interessenträgern, einschließlich der wichtigsten Regierungsministerien;
- Mainstreaming und Integration des Klimawandels in nationale Planungs- und Entwicklungsprozesse;
- Stärkung der Verbindungen zwischen subnationalen und nationalen Regierungsplänen zum Klimawandel;
- Aufbau von Kapazitäten zur Analyse, Entwicklung und Umsetzung der Klimapolitik;
- ein Mandat zur Koordinierung von Maßnahmen rund um NDCs und zur Förderung ihrer Umsetzung erstellen; und
- Ressourcenbeschränkungen für die Entwicklung und Umsetzung von Klimapolitik angehen.
Andere Entscheidungen
Neben dem Kyoto-Protokoll (und seiner Änderung) und dem Pariser Abkommen haben die Vertragsparteien des Übereinkommens während der UNFCCC-Konferenzen der Vertragsparteien weitere Verpflichtungen vereinbart. Dazu gehören der Bali-Aktionsplan (2007), das Kopenhagener Abkommen (2009), die Abkommen von Cancún (2010) und die Durban Platform for Enhanced Action (2012).
- Bali-Aktionsplan
Als Teil des Bali-Aktionsplans, der 2007 angenommen wurde, haben sich alle Vertragsparteien der Industrieländer auf „quantifizierte Emissionsbegrenzungs- und Emissionsminderungsziele unter Gewährleistung der Vergleichbarkeit ihrer Bemühungen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten“ geeinigt. Die Vertragsparteien der Entwicklungsländer vereinbarten „[national] angemessene Minderungsmaßnahmen im Kontext einer nachhaltigen Entwicklung, die durch Technologie, Finanzierung und Kapazitätsaufbau in messbarer, berichtspflichtiger und überprüfbarer Weise unterstützt und ermöglicht werden“. 42 Industrieländer haben dem UNFCCC-Sekretariat Minderungsziele vorgelegt, ebenso 57 Entwicklungsländer und die Afrikanische Gruppe (eine Gruppe von Ländern innerhalb der UN).
- Abkommen von Kopenhagen und Cancún
Im Rahmen der Kopenhagener Verhandlungen 2009 haben eine Reihe von Ländern das Kopenhagener Abkommen erarbeitet. Das Abkommen besagt, dass die globale Erwärmung auf unter 2,0 ° C (3,6 ° F) begrenzt werden sollte. Der Accord spezifiziert nicht, was die Basislinie für diese Temperaturziele ist (z. B. relativ zu vorindustriellen Temperaturen oder Temperaturen von 1990). Laut UNFCCC beziehen sich diese Ziele auf die vorindustriellen Temperaturen.
114 Länder haben dem Abkommen zugestimmt. Das UNFCCC-Sekretariat stellt fest, dass "einige Vertragsparteien ... in ihren Mitteilungen an das Sekretariat spezifische Vereinbarungen über die Natur des Abkommens und damit zusammenhängende Angelegenheiten gemacht haben, auf deren Grundlage sie [dem Abkommen] zugestimmt haben." Die Vereinbarung wurde von der Konferenz der Vertragsparteien nicht förmlich angenommen. Stattdessen habe die COP "das Kopenhagener Abkommen zur Kenntnis genommen".
Im Rahmen des Abkommens haben 17 Vertragsparteien aus Industrieländern und die EU-27 sowie 45 Vertragsparteien von Entwicklungsländern Minderungsziele vorgelegt. Einige Vertragsparteien von Entwicklungsländern haben in ihren Plänen auf die Notwendigkeit internationaler Unterstützung hingewiesen.
Im Rahmen der Abkommen von Cancún haben Industrie- und Entwicklungsländer der UNFCCC Minderungspläne vorgelegt. Diese Pläne wurden mit denen des Bali-Aktionsplans zusammengestellt.
- Race-to-Zero-Emissionsdurchbrüche der Vereinten Nationen
Auf der Jahrestagung 2021 hat UNFCCC die „UN Race-to-Zero Emissions Breakthroughs“ ins Leben gerufen. Ziel der Kampagne ist es, 20 Wirtschaftssektoren zu transformieren, um null Treibhausgasemissionen zu erreichen. Mindestens 20 % jedes Sektors sollten spezifische Maßnahmen ergreifen, und 10 Sektoren sollten vor der COP 26 in Glasgow umgestaltet werden . Nach Angaben der Veranstalter sind 20 % ein Wendepunkt, nach dem sich die gesamte Branche unwiderruflich zu verändern beginnt.
- Entwicklungsländer
In Berlin, Cancún und Durban wurden die Entwicklungsbedürfnisse der Parteien der Entwicklungsländer bekräftigt. Die Durban-Plattform bekräftigt beispielsweise Folgendes:
[...] die soziale und wirtschaftliche Entwicklung und die Beseitigung der Armut die ersten und vorrangigen Prioritäten der Vertragsparteien der Entwicklungsländer sind und dass eine emissionsarme Entwicklungsstrategie von zentraler Bedeutung für eine nachhaltige Entwicklung ist und dass der Anteil der globalen Emissionen aus Entwicklungsländern zunehmen wird um ihren sozialen und entwicklungspolitischen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Artikel 2 interpretieren
Das ultimative Ziel des Rahmenübereinkommens ist die „Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau, das gefährliche anthropogene [dh vom Menschen verursachte] Störungen des Klimasystems verhindern würde“. Artikel 2 der Konvention besagt, dass dies „innerhalb eines Zeitrahmens erreicht werden sollte, der ausreicht, um den Ökosystemen eine natürliche Anpassung an den Klimawandel zu ermöglichen, um sicherzustellen, dass die Nahrungsmittelproduktion nicht gefährdet wird und um eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen“.
Um die atmosphärischen THG-Konzentrationen zu stabilisieren, müssten die globalen anthropogenen THG-Emissionen ihren Höhepunkt erreichen und dann sinken (siehe Klimaschutz ). Niedrigere Stabilisierungsniveaus würden erfordern, dass die Emissionen im Vergleich zu höheren Stabilisierungsniveaus ihren Höchststand erreichen und früher sinken. Die obige Grafik zeigt projizierte Veränderungen der jährlichen globalen THG-Emissionen (gemessen in CO 2 -Äquivalenten) für verschiedene Stabilisierungsszenarien. Die anderen beiden Grafiken zeigen die damit verbundenen Veränderungen der atmosphärischen THG-Konzentrationen (in CO 2 -Äquivalenten) und der globalen Mitteltemperatur für diese Szenarien. Niedrigere Stabilisierungsniveaus sind mit geringeren Ausmaßen der globalen Erwärmung im Vergleich zu höheren Stabilisierungsniveaus verbunden.
Es besteht Unsicherheit darüber, wie sich die Treibhausgaskonzentrationen und die globalen Temperaturen als Reaktion auf anthropogene Emissionen ändern (siehe Feedback zum Klimawandel und Klimasensitivität ). Die nebenstehende Grafik zeigt die globalen Temperaturänderungen im Jahr 2100 für eine Reihe von Emissionsszenarien, einschließlich Unsicherheitsschätzungen.
- Gefährliche anthropogene Störungen
Es gibt eine Reihe von Ansichten darüber, welches Ausmaß des Klimawandels gefährlich ist. Wissenschaftliche Analysen können Aufschluss über die Risiken des Klimawandels geben, aber die Entscheidung, welche Risiken gefährlich sind, erfordert Werturteile.
Die bereits eingetretene globale Erwärmung gefährdet einige menschliche und natürliche Systeme (zB Korallenriffe). Höhere Ausmaße der globalen Erwärmung erhöhen im Allgemeinen das Risiko negativer Auswirkungen. Nach Field et al. (2014) sind die Risiken des Klimawandels mit 1 bis 2 °C globaler Erwärmung relativ zum vorindustriellen Niveau „erheblich“. Eine Erwärmung um 4 °C würde zu erheblich erhöhten Risiken führen, mit möglichen Auswirkungen wie einem weit verbreiteten Verlust der biologischen Vielfalt und einer verringerten globalen und regionalen Ernährungssicherheit .
Maßnahmen zum Klimawandel können zu Kosten führen, die für Artikel 2 relevant sind. Strengere Maßnahmen zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen können beispielsweise das Risiko eines schwerwiegenderen Klimawandels verringern, können aber auch teurer in der Umsetzung sein.
- Projektionen
Es besteht erhebliche Unsicherheit über zukünftige Veränderungen der anthropogenen THG-Emissionen, der atmosphärischen THG-Konzentrationen und des damit verbundenen Klimawandels. Ohne Klimaschutzmaßnahmen könnten ein erhöhter Energiebedarf und die extensive Nutzung fossiler Brennstoffe zu einer globalen Erwärmung (im Jahr 2100) von 3,7 bis 4,8 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau (2,5 bis 7,8 °C einschließlich Klimaunsicherheit) führen.
Um eine wahrscheinliche Chance zu haben, die globale Erwärmung (im Jahr 2100) auf unter 2 °C zu begrenzen, müssten die THG-Konzentrationen auf etwa 450 ppm CO 2 -eq begrenzt werden. Der derzeitige Verlauf der globalen Emissionen scheint nicht mit einer Begrenzung der globalen Erwärmung auf unter 1,5 oder 2 °C vereinbar zu sein.
Vorsorgeprinzip
Bei der Entscheidungsfindung wird das Vorsorgeprinzip berücksichtigt, wenn möglicherweise gefährliche, irreversible oder katastrophale Ereignisse erkannt werden, die wissenschaftliche Bewertung des potenziellen Schadens jedoch nicht ausreichend sicher ist (Toth et al ., 2001, S. 655–656). Das Vorsorgeprinzip impliziert eine Betonung der Notwendigkeit, solche nachteiligen Auswirkungen zu verhindern.
Unsicherheit ist mit jedem Glied der Kausalkette des Klimawandels verbunden. Beispielsweise sind die zukünftigen Treibhausgasemissionen ebenso wie die Schäden durch den Klimawandel ungewiss. Dem Vorsorgeprinzip folgend, ist Unsicherheit jedoch kein Grund für Untätigkeit, und dies wird in Artikel 3.3 der UNFCCC anerkannt (Toth et al ., 2001, S. 656).
Parteien
Ab 2015 sollte die UNFCCC hat 197 Parteien einschließlich aller UN - Mitgliedstaaten , Generalversammlung der Vereinten Nationen Beobachter Staat Palästina , UN Nichtmitgliedstaaten , Niue und die Cook - Inseln und die supranationale Union Europäische Union . Der Heilige Stuhl ist kein Mitgliedsstaat, sondern ein Beobachter.
Klassifizierung der Vertragsparteien und ihrer Verpflichtungen
Vertragsparteien des UNFCCC werden klassifiziert als:
- Anhang I : Es gibt 43 Vertragsparteien des UNFCCC, die in Anhang I des Übereinkommens aufgeführt sind, einschließlich der Europäischen Union. Diese Vertragsparteien werden als Industrieländer (entwickelte Länder) und „ Economys in Transition “ (EITs) klassifiziert. Die 14 EITs sind die ehemaligen zentralgeplanten ( sowjetischen ) Volkswirtschaften Russlands und Osteuropas.
- Anhang II : Von den in Anhang I des Übereinkommens aufgeführten Vertragsparteien sind 24 auch in Anhang II des Übereinkommens aufgeführt, einschließlich der Europäischen Union. Diese Vertragsparteien bestehen aus Mitgliedern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD): Diese Vertragsparteien bestehen aus den Mitgliedern der OECD von 1992 abzüglich der Türkei plus der EU. Anhang II Vertragsparteien sind verpflichtet, den EITs und den Entwicklungsländern finanzielle und technische Unterstützung zu leisten , um sie bei der Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen (Klimaschutz) und bei der Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels ( Klimaanpassung ) zu unterstützen.
- Die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs): 49 Vertragsparteien sind LDCs und erhalten aufgrund ihrer begrenzten Anpassungsfähigkeit an die Auswirkungen des Klimawandels im Rahmen des Abkommens einen Sonderstatus.
- Nicht-Annex I : Vertragsparteien des UNFCCC, die nicht in Anhang I der Konvention aufgeführt sind, sind meist Entwicklungsländer mit niedrigem Einkommen. Entwicklungsländer können sich freiwillig bereit erklären, Annex-I-Länder zu werden, wenn sie ausreichend entwickelt sind.
Liste der Parteien
Anhang-I-Länder
Es gibt 43 Anhang-I-Vertragsparteien einschließlich der Europäischen Union. Diese Länder werden als Industrieländer und Transformationsländer klassifiziert. Davon sind 24 Vertragsparteien des Anhangs II, einschließlich der Europäischen Union, und 14 sind Volkswirtschaften im Wandel.
- Australien
- Österreich
- Weißrussland
- Belgien
- Bulgarien
- Kanada
- Kroatien
- Zypern
- Tschechien
- Dänemark
- Estland
- EU
- Finnland
- Frankreich
- Deutschland
- Griechenland
- Ungarn
- Island
- Irland
- Italien
- Japan
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Monaco
- Niederlande
- Neuseeland
- Norwegen
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Russische Föderation
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Schweden
- Schweiz
- Truthahn
- Ukraine
- Vereinigtes Königreich
- vereinigte Staaten von Amerika
- Anmerkungen
Konferenzen der Vertragsparteien
Die Klimakonferenz der Vereinten Nationen ist eine jährliche Konferenz im Rahmen der UNFCCC. Sie dienen als formelles Treffen der UNFCCC-Parteien ( Conferences of the Parties ) (COP), um die Fortschritte im Umgang mit dem Klimawandel zu bewerten und ab Mitte der 1990er Jahre das Kyoto-Protokoll auszuhandeln, um rechtlich verbindliche Verpflichtungen für Industrieländer zu ihre Treibhausgasemissionen reduzieren. Von 2005 bis 2020 dienten die Konferenzen auch als Treffen der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP). Die erste Konferenz (COP1) fand 1995 in Berlin statt. Die 3. Konferenz (COP3) fand in Kyoto statt und führte zum Kyoto-Protokoll, das während der Doha-Konferenz 2012 (COP18, CMP 8) geändert wurde. Die Konferenz COP21 (CMP11) fand in Paris statt und führte zur Verabschiedung des Pariser Abkommens . Die Verhandlungen über das Pariser Abkommen fanden während der COP22 in Marrakesch , Marokko, statt . Die 23. COP ("COP23") wurde von Fidschi geleitet und fand in Bonn , Deutschland, statt . Die COP24 fand in Katowice , Polen, statt .
Nebenorgane
Ein Nebenorgan ist ein Ausschuss, der die Konferenz der Vertragsparteien unterstützt. Zu den Nebenorganen gehören:
- Dauerhaft:
- Das Nebenorgan für wissenschaftliche und technologische Beratung (SBSTA) wird durch Artikel 9 des Übereinkommens eingesetzt, um der Konferenz der Vertragsparteien und gegebenenfalls ihren anderen Nebenorganen rechtzeitig Informationen und Ratschläge zu wissenschaftlichen und technologischen Fragen im Zusammenhang mit dem Übereinkommen bereitzustellen. Es dient als Bindeglied zwischen Informationen und Bewertungen von Expertenquellen (wie dem IPCC) und der COP, die sich auf die Festlegung von Richtlinien konzentriert.
- Das Subsidiary Body of Implementation (SBI) wird durch Artikel 10 des Übereinkommens eingesetzt, um die Konferenz der Vertragsparteien bei der Bewertung und Überprüfung der wirksamen Durchführung des Übereinkommens zu unterstützen. Sie unterbreitet der COP und auf Anfrage auch anderen Gremien Empfehlungen zu Politik- und Umsetzungsfragen.
- Vorübergehend:
- Ad-hoc-Gruppe zu Artikel 13 (AG13), tätig von 1995 bis 1998;
- Ad-hoc-Gruppe zum Berliner Mandat (AGBM), tätig von 1995 bis 1997;
- Ad-hoc-Arbeitsgruppe für weitere Verpflichtungen der Vertragsparteien des Anhangs I im Rahmen des Kyoto-Protokolls (AWG-KP), die 2005 von den Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls eingerichtet wurde, um weitere Verpflichtungen der Industrieländer im Rahmen des Kyoto-Protokolls für den Zeitraum nach 2012 zu prüfen; es schloss seine Arbeit im Jahr 2012 ab, als die CMP die Doha-Änderung annahm ;
- Ad-hoc-Arbeitsgruppe für langfristiges kooperatives Handeln (AWG-LCA), die 2007 in Bali gegründet wurde, um Verhandlungen über ein verstärktes internationales Abkommen zum Klimawandel zu führen;
- Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Durban-Plattform für verstärkte Maßnahmen (ADP), die 2011 auf der COP 17 in Durban eingerichtet wurde, "um ein Protokoll, ein anderes Rechtsinstrument oder ein vereinbartes Ergebnis mit Rechtskraft gemäß der für alle Vertragsparteien geltenden Konvention zu entwickeln". Die ADP hat ihre Arbeit am 5. Dezember 2015 in Paris abgeschlossen.
Sekretariat
Die Arbeit im Rahmen der UNFCCC wird durch ein Sekretariat in Bonn, Deutschland, unterstützt. Das Sekretariat wird gemäß Artikel 8 der Konvention eingerichtet. Es wird vom Exekutivsekretär geleitet. Die derzeitige Exekutivsekretärin Patricia Espinosa wurde am 18. Mai 2016 vom Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki-moon ernannt und trat ihr Amt am 18. Juli 2016 an. Sie folgte auf Christiana Figueres , die das Amt seit 2010 innehatte. Ehemalige Exekutivsekretäre waren Yvo de Boer (2006–2010), Joke Waller-Hunter (2002–2005) und Michael Zammit Cutajar (1995–2002).
Aktion zur Stärkung des Klimas (ACE)
Action for Climate Empowerment (ACE) ist ein Begriff, der 2015 von der UNFCCC eingeführt wurde, um dieses Thema besser zu benennen als „Artikel 6“. Sie bezieht sich auf Artikel 6 des ursprünglichen Textes der Konvention (1992), der sich auf sechs vorrangige Bereiche konzentriert: Bildung, Ausbildung, öffentliches Bewusstsein, öffentliche Beteiligung, Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen und internationale Zusammenarbeit in diesen Fragen. Die Umsetzung aller sechs Bereiche wurde als entscheidender Faktor identifiziert, damit jeder die Herausforderungen des Klimawandels versteht und an der Lösung teilnimmt. ACE fordert die Regierungen auf, Bildungs- und Sensibilisierungsprogramme zu entwickeln und umzusetzen, wissenschaftliches, technisches und Führungspersonal auszubilden, den Zugang zu Informationen zu fördern und die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen zu fördern. Sie fordert die Länder auch nachdrücklich auf, in diesem Prozess zusammenzuarbeiten, indem sie bewährte Verfahren und gewonnene Erkenntnisse austauschen und die nationalen Institutionen stärken. Dieses breite Spektrum an Aktivitäten wird von spezifischen Zielen geleitet, die zusammen als entscheidend für die wirksame Umsetzung von Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen und für das Erreichen des Endziels der UNFCCC angesehen werden.
Verfügbare Informationen zu den Verpflichtungen
2014 haben die Vereinten Nationen mit Peru und Frankreich das Global Climate Action Portal NAZCA geschaffen, um alle Klimaverpflichtungen zu schreiben und zu überprüfen.
Kommentare und Analysen
Kritik am UNFCCC-Prozess
Das allgemeine Dach und die Prozesse der UNFCCC und das verabschiedete Kyoto-Protokoll wurden von einigen kritisiert, weil sie ihre erklärten Ziele der Reduzierung der Kohlendioxidemissionen (die Hauptursache für die steigenden globalen Temperaturen des 21. Jahrhunderts) nicht erreicht haben. In einer Rede an seiner Alma Mater drückte Todd Stern – der US-Gesandte für den Klimawandel – die Herausforderungen des UNFCCC-Prozesses wie folgt aus: „Der Klimawandel ist kein konventionelles Umweltproblem … Er betrifft praktisch jeden Aspekt der Wirtschaft eines Staates, Das macht die Länder in Bezug auf Wachstum und Entwicklung nervös. Dies ist genauso ein wirtschaftliches Problem wie ein Umweltproblem." Er erklärte weiter, dass die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ein multilaterales Gremium ist, das sich mit dem Klimawandel befasst und ein ineffizientes System für die Umsetzung internationaler Politik sein kann. Da das Rahmensystem über 190 Länder umfasst und die Verhandlungen im Konsens geregelt sind, können kleine Ländergruppen oft den Fortschritt blockieren.
Das Versäumnis, sinnvolle Fortschritte zu erzielen und effektives CO . zu erreichen
2-Die Kürzung politischer Verträge zwischen den Vertragsparteien in den letzten achtzehn Jahren hat einige Länder wie die Vereinigten Staaten dazu veranlasst, sich von der Ratifizierung des wichtigsten Übereinkommens der UNFCCC – des Kyoto-Protokolls – zurückzuhalten, zum großen Teil, weil der Vertrag Entwicklungsländer nicht erfasst, zu denen jetzt die größtes CO
2Strahler. Dabei wurde jedoch sowohl die in den Gesprächen umstrittene historische Verantwortung für den Klimawandel seit der Industrialisierung als auch die Verantwortung für Emissionen aus Konsum und Warenimport nicht berücksichtigt. Dies hat auch dazu geführt, dass Kanada 2011 aus dem Kyoto-Protokoll ausgetreten ist, um seine Bürger nicht zur Zahlung von Strafen zu zwingen, die zu Vermögenstransfers aus Kanada führen würden. Sowohl die USA als auch Kanada prüfen interne Programme zur freiwilligen Emissionsreduzierung , um die Kohlendioxidemissionen außerhalb des Kyoto-Protokolls einzudämmen.
Der wahrgenommene Mangel an Fortschritt hat auch einige Länder dazu veranlasst, alternative hochwertige Aktivitäten zu suchen und sich auf diese zu konzentrieren, wie die Gründung der Climate and Clean Air Coalition zur Reduzierung kurzlebiger Klimaschadstoffe, die kurzlebige Schadstoffe wie Methan, Schwarz regulieren will Kohlenstoff und teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), von denen angenommen wird, dass sie zusammen bis zu 1/3 der derzeitigen globalen Erwärmung ausmachen, deren Regulierung jedoch nicht so stark von weitreichenden wirtschaftlichen Auswirkungen und Widerständen betroffen ist.
Im Jahr 2010 erklärte Japan, dass es keine zweite Amtszeit von Kyoto unterzeichnen werde, da es Beschränkungen auferlegen würde, denen seine wichtigsten wirtschaftlichen Konkurrenten China, Indien und Indonesien nicht gegenüberstehen. Einen ähnlichen Hinweis gab der neuseeländische Premierminister im November 2012. Bei der Konferenz im Jahr 2012 wurden kurzfristige Einwände Russlands, der Ukraine , Weißrusslands und Kasachstans auf der Konferenz von den Regierungsbeamten ignoriert, und sie haben signalisiert, dass sie dies tun werden wahrscheinlich den Vertrag zurückziehen oder nicht ratifizieren. Diese Überläufer üben zusätzlichen Druck auf den UNFCCC-Prozess aus, der von einigen als schwerfällig und teuer angesehen wird: Allein in Großbritannien hat die Abteilung für Klimawandel in zwei Jahren über 3.000 Flüge zu einem Preis von über 1.300.000 Pfund (britische Pfund Sterling) durchgeführt.
Vor der Klimakonferenz der Vereinten Nationen 2015 fügte das Magazin National Geographic die Kritik hinzu und schrieb: "Seit 1992, als die Nationen der Welt in Rio de Janeiro vereinbarten, eine 'gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems' zu vermeiden, haben sie sich 20 Mal getroffen ohne die Nadel bei den Kohlenstoffemissionen zu bewegen. In dieser Zeit haben wir der Atmosphäre fast so viel Kohlenstoff hinzugefügt wie im vorigen Jahrhundert.“
Benchmarking
Benchmarking ist die Festlegung eines politischen Ziels auf der Grundlage eines Referenzrahmens. Ein Beispiel für Benchmarking ist das ursprüngliche Ziel der UNFCCC, dass die Vertragsparteien des Anhangs I ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2000 auf das Niveau von 1990 begrenzen. Goldemberg et al. (1996) kommentierten die wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Ziels. Obwohl das Ziel für alle Anhang-I-Vertragsparteien gleichermaßen gilt, würden die wirtschaftlichen Kosten für die Erreichung des Ziels wahrscheinlich zwischen den Vertragsparteien variieren. Für Länder mit anfänglich hoher Energieeffizienz könnte es beispielsweise kostspieliger sein, das Ziel zu erreichen als Länder mit niedrigeren Energieeffizienzniveaus. Aus dieser Perspektive könnte das UNFCCC-Ziel als ungerecht , dh ungerecht angesehen werden.
Benchmarking wurde auch in Bezug auf die im Kyoto-Protokoll festgelegten Emissionsziele der ersten Runde diskutiert (siehe Ansichten zum Kyoto-Protokoll und zum Kyoto-Protokoll und Maßnahmen der Regierung ).
Internationaler Handel
Akademiker und Umweltschützer kritisieren Artikel 3(5) der Konvention, der besagt, dass alle Klimamaßnahmen, die den internationalen Handel einschränken würden , vermieden werden sollten.
Engagement der Zivilgesellschaft
Beobachter der Zivilgesellschaft im Rahmen der UNFCCC haben sich in losen Gruppen organisiert, die etwa 90 % aller zugelassenen Organisationen umfassen. Einige Gruppen bleiben außerhalb dieser breiten Gruppierungen, wie etwa Glaubensgemeinschaften oder nationale Parlamentarier.
Eine Übersicht finden Sie in der folgenden Tabelle:
Name | Abkürzung | Zugelassen seit |
---|---|---|
Nichtregierungsorganisationen aus Wirtschaft und Industrie | BINGO | 1992 |
Umwelt-NGOs | ENGO | 1992 |
Kommunal- und Kommunalbehörden | LGMA | COP1 (1995) |
Organisationen der indigenen Völker | Börsengang | COP7 (2001) |
Forschung und unabhängige NGOs | RINGO | COP9 (2003) |
Gewerkschaftliche NGOs | TUNGO | Vor COP 14 (2008) |
Frauen und Geschlecht | WGC | Kurz vor COP17 (2011) |
Jugend-NGOs | YOUNGO Archiviert am 19. September 2020 bei der Wayback Machine | Kurz vor COP17 (2011) |
Landwirte | Landwirte | (2014) |
Das UNFCCC-Sekretariat erkennt auch die folgenden Gruppen als informelle NGO-Gruppen an (2016):
Name | Abkürzung |
---|---|
Glaubensbasierte Organisationen | FBOs |
Bildung und Kapazitätsaufbau und Öffentlichkeitsarbeit von NGOs | ECONG |
Parlamentarier |
Siehe auch
- Globales Klimabeobachtungssystem
- Klimaethik
- Klimaschulden
- Individuelles und politisches Handeln zum Klimawandel
- Liste der internationalen Umweltabkommen
- Post-Kyoto-Protokoll-Verhandlungen über Treibhausgasemissionen
- Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung
- Kielkurve
- Portal der nichtstaatlichen Akteurszone für Klimaschutz (NAZCA)
Verweise
Zitate
Quellen
- Dieser Artikel enthält Text aus einem kostenlosen Inhaltswerk . Lizenziert unter CC-BY-SA IGO 3.0 Lizenzerklärung/Berechtigung auf Wikimedia Commons . Text entnommen aus Action for Climate Empowerment: Guidelines for Accelerating solutions through education, training and public , 6, 14-18, 26, 28, UNESCO and UNFCCC, UNESCO. UNESCO.
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- COP (30. März 2010), FCCC/CP/2009/11/Add.1: Bericht der Konferenz der Vertragsparteien über ihre fünfzehnte Tagung vom 7. bis 19. Dezember 2009 in Kopenhagen. Nachtrag. Zweiter Teil: Maßnahmen der Konferenz der Vertragsparteien auf ihrer 15. Tagung (PDF) , Genf, Schweiz: UN-Büro. Bibliothekseintrag.
- COP (15. März 2011), FCCC/CP/2010/7/Add.1: Bericht der Konferenz der Vertragsparteien (COP) über ihre sechzehnte Tagung vom 29. November bis 10. Dezember 2010 in Cancún. Nachtrag. Zweiter Teil: Maßnahmen der Konferenz der Vertragsparteien auf ihrer sechzehnten Tagung , Genf, Schweiz: UN-Büro
- COP (15. März 2012), FCCC/CP/2011/9/Add.1: Bericht der Konferenz der Vertragsparteien über ihre siebzehnte Tagung vom 28. November bis 11. Dezember 2011 in Durban. Nachtrag. Zweiter Teil: Maßnahmen der Konferenz der Vertragsparteien auf ihrer siebzehnten Tagung , Genf, Schweiz: UN-Büro
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Externe Links
- UNFCCC-Nachrichtenredaktion
- Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
- Ratifikationen
- Earth Negotiations Bulletin, archiviert am 9. Januar 2017 bei der Wayback Machine : detaillierte Zusammenfassungen aller COPs und SBs
- Road to Doha , ein Projekt nach der COP18 in Katar von Carboun
- UNFCCC auf dem indischen Umweltportal
- Konferenz der Vertragsparteien (COP)
- Einleitende Anmerkung von Laurence Boisson de Chazournes, Anmerkung zur Verfahrensgeschichte und audiovisuelles Material zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen in den historischen Archiven der Audiovisuellen Bibliothek der Vereinten Nationen für Völkerrecht
- Text der UNFCCC