Universitätsgesetz 1825 - Universities Act 1825
Der Universities Act 1825 (Ch 97 6 Geo 4, Langname An Act for the better Preservation of the Peace and Good Order in the Universities of England ) ist ein Gesetz des Parlaments des Vereinigten Königreichs, das Beamte mit Polizeistatus innerhalb Universitäten Cambridge und Oxford . Die Abschnitte 3 und 4 wurden aufgehoben. Im Jahr 2003 schloss die Universität Oxford ihre Polizei , um die Komplexität und die Kosten der Einhaltung neuer Standards zu vermeiden.
Abschnitt 1
Bereitstellung von Termine für derte Personal wie Polizei Polizisten als fit durch den Kanzler oder Vizekanzler der Universitäten Cambridge und Oxford . Die Gerichtsbarkeit lag innerhalb des Bezirks und vier Meilen außerhalb der entsprechenden Universitäten.
Sektion 2
Stellt einen Provizekanzler oder einen stellvertretenden Vizekanzler zur Verfügung, um in Abwesenheit des Kanzlers Polizisten zu bilden.
Sektion 3
Vorgesehen für die Festnahme von Prostituierten auf dem Gelände der Universität. Dies wurde aufgehoben durch Verfassungsgesetz (Aufhebungen) Act 1989 (c. 43), s. 1(1), Sch. 1 Teil I .
Sektion 4
Definierte die Handlung als öffentliche Handlung . Dies wurde durch die Gesetzesrevision (Nr. 2) Act 1888 (c. 57) aufgehoben .
Siehe auch
- Polizei der Universität Cambridge
- Polizei der Universität Oxford
- Universitätsgesetz - Liste der Gesetze
Verweise