Bestätigung der Ehe - Validation of marriage

Im katholischen kanonischen Recht ist eine Bestätigung der Ehe oder eine Bestätigung der Ehe die Bestätigung einer katholischen mutmaßlichen Ehe . Eine mutmaßliche Ehe ist eine, wenn mindestens eine Partei der Ehe fälschlicherweise glaubt, dass sie gültig ist. Die Validierung umfasst die Beseitigung eines kanonischen Hindernisses oder dessen Abgabe oder die Beseitigung einer fehlerhaften Einwilligung. Die Kinder einer mutmaßlichen Ehe sind jedoch legitim.

Einfache Konvalidierung

Wenn das Hindernis für eine Ehe eine mangelhafte Einwilligung einer oder beider Parteien ist, wird das Hindernis durch eine einfache Erneuerung der Einwilligung beseitigt und kann eine Validierung bewirken.

Wenn ein Paar eine Ausnahmegenehmigung erhalten hat, können die Partner die Ehe durch eine einfache Erneuerung der Einwilligung gemäß der kanonischen Form als neuen Willensakt bestätigen. Wenn das Hindernis nur eine der Parteien betroffen hatte und die andere das Hindernis nicht kannte, muss nur derjenige, der das Hindernis kennt, die Zustimmung erneuern. Wenn das Hindernis beiden Parteien bekannt ist oder das Hindernis öffentlich ist, ist eine öffentliche Erneuerung der Zustimmung beider Parteien erforderlich.

Radikale Sanierung

Der Papst oder Bischof kann eine geben Fügung zu einem Hindernis, die Ehe rück Validierung radikale Sanation oder genannt geben sanatio in radice (lateinisch: „Heilung in der Wurzel“). Einige Hindernisse können nur vom Papst abgegeben werden, andere vom Diözesanbischof, andere nicht (Blutsverwandtschaft in der direkten Linie oder im zweiten Grad der Nebenlinie).

Sanatio in radice beseitigt rückwirkend das Hindernis und macht eine mutmaßliche Ehe ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Sanatio gültig . Das Sanatio bestätigt eine Ehe aufgrund einer zuvor erteilten Einwilligung, die jedoch aufgrund eines Hindernisses unwirksam ist. Wenn das Hindernis beseitigt oder abgegeben wird, wird die Zustimmung ipso facto bestätigt und es ist keine Renovierung erforderlich. In einem solchen Fall ist es erforderlich, dass die Zustimmung beider Eheparteien nicht aufgehört hat und dass ihre Ehe das äußere Erscheinungsbild einer echten Ehe hatte.

Verweise

Literaturverzeichnis

Kodex des kanonischen Rechts - Wm. Woestman, Kanonisches Gesetz der Sakramente für das Pfarrministerium, Ottawa 2007.

 Dieser Artikel enthält Text aus einer Veröffentlichung, die jetzt öffentlich zugänglich ist Herbermann, Charles, hrsg. (1913). " Validierung der Ehe ". Katholische Enzyklopädie . New York: Robert Appleton Company.