Freiwilliger Totschlag - Voluntary manslaughter
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Tötung |
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Mord |
Hinweis: Je nach Gerichtsbarkeit unterschiedlich
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Totschlag |
Nicht-kriminelle Tötung |
Hinweis: Je nach Gerichtsbarkeit unterschiedlich |
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Sonstiges |
Freiwilliger Totschlag ist die Tötung eines Menschen, bei der der Täter während der Hitze der Leidenschaft gehandelt hat , unter Umständen, die dazu führen würden, dass eine vernünftige Person so emotional oder geistig gestört wird , dass sie ihre Emotionen nicht vernünftig kontrollieren kann. Die fahrlässige Tötung ist eine von zwei Hauptarten von Totschlag , die andere ist die fahrlässige Tötung .
Provokation
Provokation besteht aus den Gründen, aus denen eine Person eine andere tötet. "Angemessene" oder "vernünftige" Provokation macht den Unterschied zwischen freiwilligem Totschlag und Mord aus. Provokation gilt als angemessen, wenn sie dazu führen würde, dass eine vernünftige Person die Selbstbeherrschung verliert.
Geisteszustand
Absicht zu töten
Die fahrlässige Tötung erfordert die gleiche Absicht wie ein Mord. Der Vorwurf des Mordes wird auf Totschlag reduziert, wenn die Schuld des Angeklagten an der Tat "negiert" oder durch eine angemessene Provokation gemildert wird .
Unvollkommene Selbstverteidigung
In einigen Gerichtsbarkeiten kann Bosheit auch durch unvollkommene Selbstverteidigung negiert werden , das Prinzip, dass ein ehrlicher, aber unvernünftiger Glaube, dass es notwendig ist, sich vor einer unmittelbaren Lebensgefahr oder einer schweren Körperverletzung zu verteidigen , die Bosheit negiert , die für einen Mord notwendig ist anklagen, so dass die strafbare Handlung auf Totschlag reduziert wird. Die Notwehr gilt als unvollkommen, wenn mildernde Umstände vorliegen, die nicht ausreichen, um eine vollständige rechtliche Verteidigung des Tötungsdelikts zu begründen, aber dennoch die Tat, die zum Tod geführt hat, teilweise entschuldigen.
Vereinigte Staaten
Muster-Strafgesetzbuch
Das Model Penal Code (MPC) der Vereinigten Staaten verwendet nicht die Common Law-Sprache von freiwilliger und unfreiwilliger Tötung. Nach dem MPC wird ein Mord, der ansonsten Mord wäre, auf Totschlag reduziert, wenn er „unter dem Einfluss extremer geistiger oder emotionaler Störungen, für die es eine vernünftige Erklärung oder Entschuldigung gibt“ begangen wird. Mehrere Gerichtsentscheidungen in verschiedenen Gerichtsbarkeiten haben diese Sprache weit ausgelegt, indem sie einen subjektiven Maßstab geschaffen haben, um festzustellen, ob die Provokation aus der Sicht des Angeklagten angemessen war. Dieser subjektive Standard weicht erheblich vom Common Law- Test für vernünftige Personen ab und lässt der Jury einen größeren Spielraum.
Im Fall State v. Dumlao beispielsweise legte das Gericht die MPC-Sprache weit aus und vertrat die Auffassung, dass die Angemessenheit aus der Sicht des Angeklagten beurteilt werden sollte. Der subjektive Maßstab dafür, ob eine Provokation angemessen und damit angemessen war, würde es einer Jury ermöglichen, Dumlaos „geistige Anomalien“ einschließlich einer medizinischen Diagnose einer „paranoiden Persönlichkeitsstörung“ zu berücksichtigen.
Rechtsprechung
Fallname | Jahr | Zitat | Bundesland | Lehre | Entscheidung des Gerichts |
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Leute gegen Valentin | 1946 | 28 Kal.2d 121 | CA | Hitze der Leidenschaft; bloße Worte | löste eine jahrhundertelange Spaltung in kalifornischen Gerichten auf und war der Meinung, dass bloße Worte eine angemessene Provokation sein könnten |
Leute gegen Beere | 1976 | 18 Kal.3d 509 | CA | Hitze der Leidenschaft | Spott oder Provokation über einen längeren Zeitraum kann eine angemessene Provokation sein |
Staat gegen Dumlao | 1986 | 715 S.2d 822 | HI | extreme emotionale Störung | Nach dem MPC verwendet der angemessene Personentest zur angemessenen Provokation einen subjektiven Maßstab, der aus der Sicht des Angeklagten zu bewerten ist |
Leute gegen Chevalier | 1989 | 544 NE2d 942 | IL | bloße Worte | Mündliches Eingeständnis der Untreue ist keine ausreichende Provokation |
Staat gegen Shane | 1993 | 590 NE2d 272 | OH | bloße Worte | Mündliches Eingeständnis der Untreue ist keine ausreichende Provokation |