Übereinkommen zur Beschränkung der Herstellung und Regulierung der Verteilung von Suchtstoffen - Convention for Limiting the Manufacture and Regulating the Distribution of Narcotic Drugs

Übereinkommen zur Beschränkung der Herstellung und Regulierung des Vertriebs von Suchtstoffen
Unterzeichnet 13. Juli 1931
Ort Genf
Wirksam 9. Juli 1933
Bedingung Ratifikationen oder Beitritte von 25 Mitgliedern des Völkerbundes oder von Drittstaaten, darunter vier der folgenden: Frankreich, Deutschland, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Japan, Niederlande , Schweiz , Türkei und Vereinigte Staaten Staaten von Amerika.
Parteien ?

Das Übereinkommen zur Beschränkung der Herstellung und Regulierung des Vertriebs von Suchtstoffen war ein am 13. Juli 1931 in Genf erlassener Vertrag zur Drogenkontrolle , der am 9. Juli 1933 in Kraft trat.

Überblick

Es wurden zwei Gruppen von Drogen festgelegt.

Gruppe I bestand aus:

Gruppe II bestand aus:

  • Methylmorphin (Codein), Ethylmorphin und ihre Salze.

Gruppe I unterlag strengeren Vorschriften als Gruppe II. Beispielsweise war bei der Schätzung der Menge an Arzneimitteln, die für medizinische und wissenschaftliche Bedürfnisse benötigt werden, die für Nachfrageschwankungen zulässige Marge für Arzneimittel der Gruppe II größer als für Arzneimittel der Gruppe I. In bestimmten Berichten würde eine zusammenfassende Erklärung auch für Angelegenheiten im Zusammenhang mit Arzneimitteln der Gruppe II ausreichen. Die Einrichtung dieser rudimentären Gruppen war ein Vorbote für die Entwicklung des heute existierenden Drogenplanungssystems. Sowohl das Einheitliche Übereinkommen von 1961 über Suchtstoffe als auch das Übereinkommen von 1971 über psychotrope Substanzen enthalten Zeitpläne für kontrollierte Substanzen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Substanzen enthält zwei Tabellen mit kontrollierten Vorläuferchemikalien .

Der Geltungsbereich des Übereinkommens von 1931 wurde durch das Protokoll von 1948, das Drogen unter internationale Kontrolle bringt, erheblich erweitert, die außerhalb des Geltungsbereichs des Übereinkommens vom 13. Juli 1931 zur Beschränkung der Herstellung und Regulierung des Vertriebs von Betäubungsmitteln liegen . Das Übereinkommen wurde durch das einheitliche Übereinkommen von 1961 über Suchtstoffe ersetzt .

Geschichte

Die Konferenz fand am oder um den 27. Mai 1931 in Genf statt.

Verweise

Externe Links

  • "Übereinkommen zur Beschränkung der Herstellung und Regulierung des Vertriebs von Suchtstoffen" . Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Handel ~ Australian Treaty Series 1934 No. 9 . Australasian Legal Information Institute. 24. April 1934.
  • "Einschränkung der Herstellung und Regulierung des Vertriebs von Suchtstoffen" (PDF) . Law Library ~ Verträge der Vereinigten Staaten . US-Kongressbibliothek. 13. Juli 1931.
  • Ratifizierungsstatus