Die Regierung der Republik Estland ( estnisch : Vabariigi valitsus ) ist das Kabinett von Estland . Gemäß der Verfassung übt es die Exekutivgewalt gemäß der Verfassung und den Gesetzen Estlands aus.
Das Kabinett führt die vom Parlament (Riigikogu) gestaltete Innen- und Außenpolitik des Landes aus; es leitet und koordiniert die Arbeit der Regierungsinstitutionen und trägt die volle Verantwortung für alles, was im Rahmen der Exekutivgewalt geschieht. Die vom Premierminister geleitete Regierung repräsentiert somit die politische Führung des Landes und trifft Entscheidungen im Namen der gesamten Exekutive.
bringt Gesetzesentwürfe ein und legt dem Riigikogu internationale Verträge zur Ratifizierung und Kündigung vor;
bereitet den Entwurf des Staatshaushalts vor und legt ihn dem Riigikogu vor, verwaltet die Ausführung des Staatshaushalts und legt dem Riigikogu einen Bericht über die Ausführung des Staatshaushalts vor;
erlässt Verordnungen und Anordnungen aufgrund und zur Durchführung von Gesetzen;
verwaltet die Beziehungen zu anderen Staaten;
erfüllt andere Aufgaben, die die Verfassung und die Gesetze der Regierung der Republik übertragen.
Im Gegensatz zu anderen Kabinetten in den meisten anderen parlamentarischen Regimen ist die Regierung in Estland sowohl de jure als auch de facto die Exekutivbehörde. In den meisten anderen parlamentarischen Regimen ist das Staatsoberhaupt normalerweise der nominelle Chef der Exekutive, obwohl er per Konvention verpflichtet ist, auf Anraten des Kabinetts zu handeln. In Estland hingegen überträgt die Verfassung die Exekutivgewalt ausdrücklich der Regierung, nicht dem Präsidenten .