Justizhilfe - Judicial assistance

Rechtshilfe ist die Zulassung und Vollstreckung einer gerichtlichen Anordnung oder eines Antrags eines Gerichts von einer Gerichtsbarkeit zu einem Gericht in einer anderen Gerichtsbarkeit. Eine solche Zulassung erfordert manchmal einen Vertrag zwischen den Regierungen der beiden Gerichtsbarkeiten. Ohne Vertrag kann die Rechtshilfe auch im Einzelfall ad hoc erfolgen. In Common Law Jurisdiktionen, wenn ein Rechtshilfevertrag nicht in Kraft ist , dann kann die extraZuständigkeitsOrdnung nur zugelassen werden , Beweise für den gleichen Stoff in getrennten Rechtsstreitigkeiten.

Gemeinsame Anordnungen in der Rechtshilfe

Siehe auch

Verweise

  1. ^ US State Department "Archivierte Kopie" . Archiviert vom Original am 09.02.2007 . Abgerufen am 12.02.2007 .CS1-Wartung: Archivierte Kopie als Titel ( Link )(Eine allgemeine Beschreibung geben).
  2. ^ US State Department "Archivierte Kopie" . Archiviert vom Original am 09.02.2007 . Abgerufen am 12.02.2007 .CS1-Wartung: Archivierte Kopie als Titel ( Link )(USA als Beispiel).
  3. ^ US State Department "Archivierte Kopie" . Archiviert vom Original am 09.02.2007 . Abgerufen am 12.02.2007 .CS1-Wartung: Archivierte Kopie als Titel ( Link )(US-Praxis als Beispiel).