Nationalbank von Georgien - National Bank of Georgia

Nationalbank von Georgien
საქართველოს ეროვნული ბანკი
Nationalbank von Georgien
Nationalbank von Georgien
Nationalbank von Georgia.png
Hauptquartier Halle des öffentlichen Dienstes in Tiflis
Gegründet 1919
Eigentum 100% staatliches Eigentum
Präsident Koba Gvenetadze
Zentralbank von Georgia
Währung Georgischer Lari
GEL ( ISO 4217 )
Reserven 4 116 Millionen USD
Bankrate 7,5%
Webseite www .nbg .gov .ge

National Bank of Georgia ( georgisch : საქართველოს ეროვნული ბანკი , Sakartvelos Erovnuli Bank'i ) ist die Zentralbank von Georgia . Sein Status wird durch die Verfassung Georgiens definiert .

Die erste Zentralbank Georgiens wurde 1919 gegründet. In ihrer heutigen Form existiert die Bank seit 1991. Sie ist gemäß der Verfassung Georgiens unabhängig von staatlicher Kontrolle und hat die Aufgabe, die Preisstabilität zu gewährleisten .

Rat

Das oberste Organ der Nationalbank ist ihr siebenköpfiger Rat. Vorsitzender des Rates ist der Präsident der Nationalbank. Der Rat besteht neben dem Vorsitzenden aus zwei Vizepräsidenten und weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder des NBG-Rates werden vom georgischen Parlament mit der Mehrheit der Gesamtzahl seiner Mitglieder auf Vorschlag des georgischen Präsidenten für die siebenjährige Amtszeit gewählt .

Präsidenten

Verfassung von Georgien

Artikel 95

  • 1.Die Nationalbank Georgiens gewährleistet das Funktionieren des georgischen Währungssystems, um Preisstabilität zu gewährleisten, und unterstützt das effiziente Funktionieren des Finanzsektors
  • 2. Die Nationalbank ist die Bank aller Banken und der Bankier und Fiskalvertreter der georgischen Regierung.
  • 3.Die Nationalbank ist in ihrer Tätigkeit unabhängig. Ihre Rechte und Pflichten, ihre Tätigkeitsmodalitäten sowie die Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit werden durch das Organgesetz bestimmt.
  • 4.Name und Geldeinheit werden durch Gesetz bestimmt. Die Nationalbank hat das alleinige Recht, Geld auszugeben.

Artikel 96

  • 1. Das höchste Organ der Nationalbank Georgiens ist der Rat der Nationalbank, dessen Mitglieder vom Parlament auf Vorschlag des Präsidenten mit der Mehrheit der Gesamtzahl der Stellvertreter für die Dauer von sieben Jahren genehmigt werden . Die Mitglieder des Rates können gemäß Artikel 64 dieser Verfassung nur auf Beschluss des Parlaments abberufen werden.
  • 2.Der Präsident der Nationalbank wird von den Ratsmitgliedern ernannt und vom Präsidenten Georgiens auf Vorschlag des Rates der Nationalbank von seinem Amt entbunden.
  • 3.Die Nationalbank ist dem Parlament rechenschaftspflichtig und legt jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit vor.

Externe Links

Verweise