Rückwirkungsfreiheit - Non-retroactivity
Rückwirkungsverbot ist der Rechtsgrundsatz, dass Gesetze nicht rückwirkend gelten, sei es in internationalen Gesetzen wie Verträgen oder im Strafrecht (im Gegensatz zum nachträglichen Recht).
Rückwirkungsverbot ist der Rechtsgrundsatz, dass Gesetze nicht rückwirkend gelten, sei es in internationalen Gesetzen wie Verträgen oder im Strafrecht (im Gegensatz zum nachträglichen Recht).