Generalstaatsanwalt von Finnland - Prosecutor General of Finland

Wappen von Finnland.svg
Dieser Artikel ist Teil einer Reihe über die
Politik und Regierung
Finnlands

Der finnische Generalstaatsanwalt ( finnisch : Valtakunnansyyttäjä , schwedisch : Riksåklagare ) ist der oberste Staatsanwalt und Leiter der nationalen Strafverfolgungsbehörde . [1] Die derzeitige finnische Generalstaatsanwältin ist Raija Toiviainen.

Der Generalstaatsanwalt leitet und entwickelt die Aktivitäten der Staatsanwaltschaft, indem er den Staatsanwälten allgemeine Anweisungen und Richtlinien erteilt. Er ernennt auch lokale Staatsanwälte. Er kann einen Fall von einem untergeordneten Staatsanwalt übernehmen.

Er / sie fungiert auch als Staatsanwalt vor dem High Court of Impeachment, wenn das Parlament beschließt, Anklage gegen den finnischen Präsidenten oder gegen ein Mitglied des finnischen Staatsrates zu erheben .

Einige der Aufgaben des Generalstaatsanwalts sind dem stellvertretenden Generalstaatsanwalt übertragen, dessen Amt Jorma Kalske innehat . Für routinemäßige Strafverfolgungsaufgaben hat das Büro dreizehn Staatsanwälte, deren Zuständigkeit das gesamte Land abdeckt.

Der erste finnische Generalstaatsanwalt war Matti Kuusimäki .

Siehe auch

Verweise