Rada Trzech - Rada Trzech

Der Rat der drei ( Polnisch : Dreierrat , IPA:  [rada tʂɛx] ) war ein Kollegialorgan , der mit dem polnischen Exilregierung im Jahr 1954 mit Vorrechte des Präsidenten der Republik Polen . Es bestand aus drei Regierungsmitgliedern, die von der Rada Jedności Narodowej ( Rat der nationalen Einheit ), einem Rumpfparlament im Exil, ausgewählt wurden.

Es wurde 1954 gegründet, nachdem Präsident August Zaleski sich geweigert hatte, sein Amt nach Ablauf seiner siebenjährigen Amtszeit zu verlassen. Nach der polnischen Verfassung vom April 1935 , der Rechtsgrundlage für die Existenz der Exilregierung, durfte der Präsident seinen Nachfolger "während eines Krieges, falls sein Amt vor Unterzeichnung des Friedensvertrages frei wird" wählen. Das Nachkriegsabkommen von Akt Zjednoczenia Narodowego ( National Unity Act ) zwischen allen großen politischen Parteien ging davon aus, dass die Präsidenten alle sieben Jahre ihre Nachfolger wählen sollten. Dies wurde jedoch von Zaleski abgelehnt.

Ursprünglich war die Rada Trzech ein selbsternanntes Oppositionskomitee gegen Zaleski, doch am 21. Juli 1956 erteilte die Rada Jedności Narodowej ihr die Befugnisse des polnischen Staatsoberhauptes . Es wurde im Juli 1972 nach dem Tod von August Zaleski am 7. April dieses Jahres aufgelöst. Die Rada Trzech gab ihre Befugnisse an Zaleskis Nachfolger Stanisław Ostrowski ab .

Mitglieder

Die Mitglieder der Rada Trzech waren:

Tomasz Arciszewski starb 1955. Sein Platz wurde eingenommen von:

Władysław Anders starb 1970. Sein Platz wurde eingenommen von:

Siehe auch