Recht auf Heimat - Right to homeland

Memorial in der Nähe des ehemaligen Znaim zum Sudeten Vertriebene von Süd - Mähren (Kreis Znaim). Der Text heißt übersetzt „Heimatrechte sind Menschenrechte“.

Das Recht auf Heimat ist nach Ansicht einiger Rechtsgelehrter ein universelles Menschenrecht , das sich aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte einschließlich ihres Artikels 9 ableitet . Der Begriff ist in der deutschen Rechtsprechung entstanden und bis zu einem gewissen Grad im deutschen Verfassungsrecht anerkannt. Bemerkenswerte Vertreter des Konzepts sind die Rechtswissenschaftler Kurl Rabl , Rudolf Laun , Otto Kimminich , Dieter Blumenwitz , Felix Ermacora und Alfred-Maurice de Zayas . Das Konzept ist relevant für Debatten über ethnische Säuberungen in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg (insbesondere von Deutschen und Ungarn), ethnische Säuberungen in Palästina , Zypern und anderen Gebieten.

Verweise