Russisch-persischer Freundschaftsvertrag (1921) - Russo-Persian Treaty of Friendship (1921)

Russisch-persischer Freundschaftsvertrag
Typ Bilateraler Vertrag
Unterzeichnet 26. Februar 1921 ( 1921-02-26 )
Standort Moskau , Russische SFSR
Ursprüngliche
Unterzeichner
Ratifizierer
  • Russische SFSR
  • Persien
Sprachen

Der russisch-persische Freundschaftsvertrag wurde am 26. Februar 1921 in Moskau zwischen Vertretern Persiens und Sowjetrusslands unterzeichnet . Aufgrund der Vertragsbedingungen wurden alle früheren Vereinbarungen zwischen den Unterzeichnern einschließlich des Vertrages von Turkmenchay annulliert. Darüber hinaus erhielten sowohl Russland als auch der Iran volle und gleiche Schifffahrtsrechte im Kaspischen Meer sowie das Recht, ihre jeweiligen Nationalflaggen auf ihren Handelsschiffen zu führen. Ratifikationen wurden in Teheran am 26. Februar ausgetauscht 1922. Es wurde registriert League of Nations Treaty Series am 7. Juni 1922. wurde auf den ursprünglichen Zweck des Vertrags verhindern Weißrusse konterrevolutionären Kräfte , die in den Iran nach der Flucht bolschewistischen Revolution von einem Angriff auf die Sowjets aus iranischem Territorium, wie es noch 1918 geschehen war. Die Verabschiedung des Vertrags, insbesondere die Artikel 5 und 6, wurde im persischen Parlament heftig diskutiert; Antibritische Stimmungen führen jedoch zu einer unveränderten Akzeptanz. Der Vertrag sollte 1941 als Grundlage für eine sowjetische Besatzung dienen, und die Artikel 5 und 6 wurden schließlich 1979 vom Iran zurückgewiesen .

Auszüge

Unterzeichnet in Moskau, 26. Februar 1921

ARTIKEL 5

Die beiden Hohen Vertragsparteien verpflichten sich:

(1) Die Bildung oder Anwesenheit von Organisationen oder Personengruppen in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet ungeachtet des Namens, unter dem sie bekannt sind, zu verbieten, deren Zweck darin besteht, feindselige Handlungen gegen Persien oder Russland oder gegen die Alliierten zu unternehmen von Russland. Ebenso verbieten sie die Aufstellung von Truppen oder Armeen innerhalb ihres jeweiligen Territoriums mit dem oben genannten Zweck.

(2) Einem Dritten oder einer Organisation, die der anderen Vertragspartei feindlich gesinnt ist, nicht zu gestatten, Material einzuführen oder im Transit durch ihr Land zu befördern, das gegen die andere Vertragspartei verwendet werden kann.

(3) die Präsenz aller Armeen oder Streitkräfte Dritter in ihrem Hoheitsgebiet oder in den Gebieten ihrer Verbündeten mit allen in ihrer Macht stehenden Mitteln zu verhindern, wenn die Präsenz solcher Streitkräfte als Bedrohung der Grenzen angesehen würde , Interessen oder Sicherheit der anderen Vertragspartei.

ARTIKEL 6

Wenn ein Dritter versucht, durch bewaffnete Intervention in Persien eine Politik der Usurpation durchzuführen, oder wenn diese Macht persisches Territorium als Basis für Operationen gegen Russland nutzen möchte, oder wenn eine ausländische Macht die Grenzen der Föderativen Russland oder denen seiner Verbündeten, und sollte die persische Regierung eine solche Bedrohung nicht abwenden können, nachdem sie von Russland einmal dazu aufgefordert worden war, so hat Russland das Recht, seine Truppen in das persische Landesinnere vorzurücken Zweck der Durchführung der zu seiner Verteidigung notwendigen militärischen Operationen. Russland verpflichtet sich jedoch, seine Truppen aus persischem Gebiet abzuziehen, sobald die Gefahr gebannt ist.

1921 Anhang

( Der Schah von Persien forderte eine sowjetische Klärung der Artikel 5 und 6 des Freundschaftsvertrages)

Teheran, 12. Dezember 1931 Exzellenz,

In Beantwortung Ihres Schreibens vom 20. Tag des Ghows beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, dass die Artikel 5 und 6 nur für Fälle gelten sollen, in denen ein erheblicher bewaffneter Angriff auf Russland oder die mit ihm verbündeten Sowjetrepubliken vorbereitet wurde , durch die Anhänger des gestürzten Regimes oder durch seine Anhänger unter den fremden Mächten, die in der Lage sind, den Feinden der Arbeiter- und Bauernrepubliken zu helfen und sich gleichzeitig gewaltsam oder heimlich zu besitzen Methoden eines Teils des persischen Territoriums, wodurch eine Operationsbasis für alle Angriffe geschaffen wurde - entweder direkt oder durch die konterrevolutionären Kräfte -, die sie gegen Russland oder die mit ihm verbündeten Sowjetrepubliken meditieren könnten. Die genannten Artikel sind daher in keiner Weise für mündliche oder schriftliche Angriffe der verschiedenen persischen Gruppen oder auch nur von russischen Emigranten in Persien gegen die Sowjetregierung bestimmt, soweit solche Angriffe zwischen benachbarten Mächten allgemein geduldet werden beseelt von Gefühlen gegenseitiger Freundschaft.

Hinsichtlich des Artikels 13 und des kleinen Fehlers, auf den Sie in Artikel 3 in Bezug auf die Konvention von 1881 aufmerksam machen, kann ich, wie ich immer gesagt habe, kategorisch feststellen, dass meine Regierung, deren Haltung gegenüber der persischen Nation ist ganz freundlich, hat nie versucht, dem Fortschritt und Wohlstand Persiens irgendwelche Beschränkungen aufzuerlegen. Ich selbst teile diese Haltung voll und ganz und wäre bereit, bei freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern Verhandlungen über eine vollständige oder teilweise Revision dieser Artikel nach den von der persischen Regierung gewünschten Richtungen zu fördern, soweit die Interessen von Russland bewilligen.

Angesichts der vorstehenden Erklärungen vertraue ich darauf, dass Ihre Regierung und der Medschlis, wie Sie mir in Ihrem Schreiben versprochen haben, den betreffenden Vertrag so bald wie möglich ratifizieren werden.

Ich habe die Ehre, Euer Exzellenz usw.

(Unterzeichnet) ROTHSTEIN

Diplomatischer Vertreter der

Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik

Siehe auch

Verweise

Quellen

  • Mehdiyoun, Kamyar. "Besitz an Öl- und Gasressourcen im Kaspischen Meer." Das American Journal of International Law . vol. 94, Nr. 1 (Januar 2000), S. 179–189.
  • Jacobson, Jon. Als die Sowjetunion in die Weltpolitik eintrat . University of California Press, 1994, S. 66–67. ISBN  0520089766

Externe Links