Italienische Wettbewerbsbehörde - Italian Competition Authority

Der Sitz der AGCM, Rom

Die italienische Wettbewerbsbehörde ( italienisch : Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato , AGCM ) ist die Wettbewerbsbehörde in Italien. Es handelt sich um eine italienische quasi-autonome Nichtregierungsorganisation, die auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 287 vom 10. Oktober 1990 gegründet wurde.

Seit 2004 ist die italienische Wettbewerbsbehörde auch für die Durchsetzung von Gesetzen gegen Interessenkonflikte für Inhaber öffentlicher Ämter zuständig.

Als italienische Wettbewerbsregulierungsbehörde hat die Behörde die Aufgabe, sowohl das italienische als auch das europäische Verbraucherschutzrecht durchzusetzen.

Es wird durch jährliche Zuweisungen aus einem Sonderkapitel des Haushalts des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung finanziert. Mit dem Finanzgesetz von 2006 wurde die teilweise Selbstfinanzierung eingeführt: AGCM hat die volle Kontrolle über die Verwaltung dieser Fonds für ihre eigenen Geschäfte.

Dem Präsidenten des Ministerrates von Italien wird ein Jahresbericht vorgelegt .

Aufgaben

Die Hauptaufgaben der Behörde sind:

Kräfte

Die Behörde kann in solchen Fällen auch mit der Guardia di Finanza Ermittlungen oder Anhörungen durchführen, die zu einer Verwarnung oder einer Verwaltungsstrafe führen können.

Präsidenten

Die italienische Wettbewerbsbehörde wird von einem Präsidenten geleitet. In seiner Geschichte haben folgende Personen diese Funktion ausgeübt:

Verweise

Externe Links