Gaunpalika - Gaunpalika

Gaunpalika ( nepalesisch : गाउँपालिका , romanisiert:  Gāum̐pālikā , wörtl. ' Landgemeinde ' Nepalesische Aussprache:  [ɡãũ̯palika] ) ist eine Verwaltungseinheit in Nepal. Das Ministerium für Bundesangelegenheiten und lokale Entwicklung (Nepal) löste die bestehenden Dorfentwicklungskomitees auf und kündigte die Einrichtung dieses neuen lokalen Gremiums an. Es ist eine Untereinheit eines Bezirks . Derzeit gibt es 460 ländliche Gemeinden.

Geschichte

Das Village Development Committee (VDC) war das bisherige Leitungsgremium der Dörfer in Nepal. Sie wurden am 10. Mai 2017 von den Landgemeinden abgelöst, die durch den Zusammenschluss verschiedener VDCs entstanden. Die Entscheidung wurde vom nepalesischen Kabinett nach Änderungen des von der Local Level Restructuring Commission vorgeschlagenen Berichts getroffen. Zunächst wurden 481 ländliche Gemeinden gebildet, später wurden daraus 460 Gemeinden. Nach Angaben des Bundesministeriums für Bundesangelegenheiten und Kommunalentwicklung sollten die neuen Gremien „Landgemeinde“ und nicht „Dorfrat“ heißen, was die wörtliche Übersetzung des Wortes „gaunpalika“ war.

Struktur und Verantwortlichkeiten

Wie in Teil 17 der Verfassung von Nepali&client definiert , werden die ländlichen Gemeinden von einem Dorfvorstand geleitet, der von einem Vorsitzenden geleitet wird . Der Dorfvorstand besteht aus dem stellvertretenden Vorsitzenden, Gemeindevorsitzenden, die aus jeder Gemeinde der Landgemeinde gewählt werden, und vier weiblichen Mitgliedern, die aus den Mitgliedern der Dorfversammlung gewählt werden, und zwei Mitgliedern aus den Dalit- oder anderen Minderheitengemeinschaften. Teil 18 der Verfassung von Nepal besagt, dass die Dorfversammlung alle gesetzgebenden Befugnisse der ländlichen Gemeinde besitzt. Er besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, den Gemeindevorsitzenden und vier Gemeindemitgliedern, die aus jeder der Gemeinden der Landgemeinde gewählt werden, von denen mindestens zwei Frauen sein müssen Mitglied der Dorfversammlung. Teil 17 enthält auch Bestimmungen für einen Rechtsausschuss, der vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet wird und aus zwei weiteren Mitgliedern besteht, die von der Dorfversammlung untereinander gewählt werden. Anhang 8 und Anhang 9 der Verfassung befassen sich mit Befugnissen, die die lokale Exekutive entweder allein oder gleichzeitig mit der Bundes- und Provinzregierung ausüben kann .

Einige Behörden der ländlichen Gemeinden umfassen die Erhebung verschiedener Steuern wie Vergnügungssteuer, Gewerbesteuer und Wohnsteuer auf lokaler Ebene. Die ländlichen Gemeinden verfügen über ein jährliches Budget von mindestens 10 Millionen Rupien. Die ländlichen Gemeinden sind auch Mitglied der National Association of Rural Municipalities (NARMIN), einer Dachorganisation der 460 ländlichen Gemeinden in Nepal.

Liste der Gaunpalikas

Siehe auch

Verweise