Geschwindigkeitsbegrenzungen in Japan - Speed limits in Japan
Die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit in Japan beträgt standardmäßig 100 km/h (62 mph) für geteilte nationale Schnellstraßen und 60 km/h (37 mph) für alle anderen Straßen, sofern nicht anders angegeben. Die Höchstgeschwindigkeit in Japan beträgt 120 km/h (75 mph) auf einigen Abschnitten des Shin-Tōmei Expressway (E1A) und des Tōhoku Expressway (E4) . Städtische Einbahnstraßen werden normalerweise mit einer Geschwindigkeit von 40 km/h (25 mph) oder weniger in Zonen eingeteilt.
Zusammenfassung
Auf geteilten nationalen Schnellstraßen gilt die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h (62 mph) und auf anderen Straßen 60 km/h (37 mph). Es gibt keine gesonderten gesetzlichen Grenzwerte für städtische oder ländliche Gebiete. Städtische und ländliche Grenzen werden durch Zoneneinteilung und nicht durch Gesetz festgelegt. Gesetzliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für schwere Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 8 t (17.640 lb), Anhänger und Dreiräder sind auf geteilten Bundesautobahnen auf 80 km/h (50 mph) begrenzt.
Die Umsetzung von Geschwindigkeitsbegrenzungen in Japan lässt sich wie folgt zusammenfassen:
- Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 km/h (19 mph) auf Wohnstraßen und 40 km/h (25 mph) sind für städtische zweispurige Straßen üblich.
- In ländlichen Gebieten ist aufgrund des zerklüfteten bergigen Geländes eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h (25 mph) oder 50 km/h (31 mph) üblich.
- Auf Straßen mit ebenerdiger Kreuzung oder auf denen Fußgänger oder Radfahrer erlaubt sind, darf die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit nicht höher als 60 km/h (37 mph) festgelegt werden.
- ungeteilte Schnellstraßen haben ein Limit von 70 km/h (43 mph).
- Auf den meisten nationalen Schnellstraßen gelten variable Geschwindigkeitsbegrenzungen .
- Rettungsfahrzeuge sind nicht ausgenommen, haben jedoch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h (50 mph) auf den meisten Straßen und 100 km/h (62 mph) auf geteilten nationalen Schnellstraßen, es sei denn, eine höhere Geschwindigkeitsbegrenzung ist ausgehängt. Polizeifahrzeuge sind während der Geschwindigkeitsüberschreitung ausgenommen.
Durchsetzung
Radarfalle
Ein Grenzwert für Radarkameras in Japan beträgt mindestens 40 km/h (25 mph) über dem Grenzwert auf einer Schnellstraße und mindestens 30 km/h (19 mph) über dem Grenzwert auf anderen Straßen, auf denen die Fahrer konfrontiert werden Strafanzeige statt Verkehrsverstöße. Dies ist auf rechtliche Präzedenzfälle aus dem Jahr 1969 zurückzuführen, die die Polizei daran hindern, eine Person zu filmen, es sei denn, eine Straftat wird sofort begangen.
Polizeiliche Durchsetzung
Obwohl es keine offizielle Toleranz für das Überschreiten des Tempolimits gibt, neigen die meisten Autofahrer in Japan dazu, das Tempolimit auf Hauptstraßen zu überschreiten. Die polizeiliche Durchsetzung variiert je nach Gerichtsbarkeit, Beamten, Verkehrsfluss und Straßenart, aber 20 km/h über dem Tempolimit auf einer Schnellstraße und 15 km/h über dem Tempolimit werden auf anderen Straßen im Allgemeinen toleriert.
Im Jahr 2020 wurden in ganz Japan insgesamt 1.162.420 Strafzettel ausgestellt, und nur 199 Strafzettel für Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 0 und 15 km/h. Von den 199 Strafzetteln für Geschwindigkeitsüberschreitungen von 0–15 km/h hat allein die Polizei der Präfektur Iwate 166 Strafzettel ausgestellt. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 15 und 20 km/h hatten Hokkaido , Aichi , Kyoto , Osaka und Fukuoka die größten Anteile an ausgestellten Tickets.
Im Gegensatz dazu stellte Okinawa keine Tickets für Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 0 und 20 km/h aus. Die Tokyo Metropolitan Police stellte insgesamt 68.693 Strafzettel aus, aber nur sieben Strafzettel für Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 0 und 20 km/h. Einige Gerichtsbarkeiten, wie z. B. die Tokyo Metropolitan Police, geben auf ihren Websites Standorte zur Verkehrsüberwachung frei.
Richtlinien zur Geschwindigkeitsbegrenzung
In Japan darf die Höchstgeschwindigkeit für Straßen mit ebener Kreuzung oder auf denen Fußgänger oder Radfahrer erlaubt sind, nicht höher als 60 km/h (37 mph) festgelegt werden. Mit anderen Worten, die Straße muss zu einer kontrollierten Zufahrtsstraße mit kostspieliger Höhentrennung umgebaut werden , um Geschwindigkeitsbegrenzungen von mehr als 60 km/h (37 mph) zu erreichen. Auch beim Festlegen von Geschwindigkeitsbegrenzungen wird stark zwischen Straßen (一般道路, ippan dōro ) und Schnellstraßen (高速道路, kōsoku dōro ) unterschieden und es werden unterschiedliche Kriterien verwendet.
Obwohl einige Straßenstraßen wie Viadukte, Fern- und Umgehungsstraßen nach Schnellstraßenstandards gebaut werden, sind viele rechtlich nicht als Schnellstraßen klassifiziert und in der Regel durch die Farbe der Wegweiser zu unterscheiden : Straßenstraßen verwenden blaue Wegweiser, während Schnellstraßen grüne Hinweisschilder verwenden.
Oberflächenstraßen
Geschwindigkeitsbegrenzungen für Oberflächenstraßen sind innerhalb von ±10 km/h (6,2 mph) der unten angegebenen Referenzgeschwindigkeitsbegrenzung festgelegt. Referenzgeschwindigkeitsbegrenzungen gelten nicht für Schnellstraßen.
Klasse | Bereich | Reisewege | Geteilt | Fußgängervolumen | 85. Perzentil Geschwindigkeit | Referenzgeschwindigkeitsgrenze | Faktoren, die die Referenzgeschwindigkeitsgrenze beeinflussen (Grund für die Abweichung vom 85. Gang) |
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1 | Städtisch | 2 Bahnen | - | Hoch | 51,9 km/h | 40 km/h | Städtisches und hohes Fußgängeraufkommen |
2 | Niedrig | 57,1 km/h | 50 km/h | Städtisch | |||
3 | 4+ Bahnen | Jawohl | Hoch | 59,0 km/h | 50 km/h | Städtisches und hohes Fußgängeraufkommen | |
4 | Niedrig | 64,1 km/h | 60 km/h | Städtisch | |||
5 | Nein | Hoch | 58,7 km/h | 50 km/h | Urban, hohes Fußgängeraufkommen und ungeteilt | ||
6 | Niedrig | 63,9 km/h | 50 km/h | Urban und ungeteilt | |||
7 | Ländlich | 2 Bahnen | - | Hoch | 58,2 km/h | 50 km/h | Hohes Fußgängeraufkommen |
8 | Niedrig | 63,3 km/h | 60 km/h | Gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit | |||
9 | 4+ Bahnen | Jawohl | Hoch | 65,3 km/h | 60 km/h | Fußgänger | |
10 | Niedrig | 70,4 km/h | 60 km/h | Gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit | |||
11 | Nein | Hoch | 65,0 km/h | 50 km/h | Hohes Fußgängeraufkommen und ungeteilt | ||
12 | Niedrig | 70,1 km/h | 60 km/h | Ungeteilt | |||
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30 km/h (grundsätzlich) |
Die 20-km/h-Grenze kann von Fall zu Fall für Folgendes festgelegt werden:
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70 km/h oder 80 km/h (im Prinzip) |
Ab einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h sollte die Straße grundsätzlich für Fußgänger, Radfahrer und Mopeds gesperrt werden. |
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Definitionen
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Schnellstraßen
Geschwindigkeitsbegrenzungen für Schnellstraßen werden auf 100 km/h (62 mph) oder die niedrigste Anpassungsgeschwindigkeit festgelegt, die aus den unten aufgeführten Geschwindigkeitskriterien für die Schnellstraßenkonstruktion abgeleitet wird. Intercity-Schnellstraßen haben in der Regel höhere Geschwindigkeitsbegrenzungen, während Stadtautobahnen in Großstädten oft 60 km/h (37 mph) und zweispurige Schnellstraßen , typischerweise in ländlichen und abgelegenen Gebieten, 70 km/h (43 mph) Beschränkungen für ungeteilte haben und 80 km/h (50 mph) Grenzen mit physischer Trennung.
Die meisten Schnellstraßen außerhalb der Städte verfügen über aktive Schilder mit variabler Geschwindigkeitsbegrenzung und die Höchstgeschwindigkeiten werden je nach Straßenbedingungen wie Staus, Unfällen, Bauarbeiten und Unwettern gesenkt. Wenn die gesetzlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf nationalen Schnellstraßen gelten, werden die Schilder für die variable Geschwindigkeitsbegrenzung leer gelassen, um die gesetzliche Geschwindigkeit von 80 km/h (50 mph) für schwere Lkw und 100 km/h (62 mph) für andere Fahrzeuge anzuzeigen. Zwei Sätze variabler Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder werden installiert, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit die gesetzlich vorgeschriebene Geschwindigkeit von 100 km/h (62 mph) auf nationalen Schnellstraßen oder 80 km/h (50 mph) auf anderen Straßen überschreitet, um die Höchstgeschwindigkeit von Lastkraftwagen, Anhängern und Dreiräder bis 80 km/h (50 mph).
Kurvenradius (m) | Anpassungsgeschwindigkeit | Designstandard | Außergewöhnlich | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Überhöhung (%) Inklusiv-Exklusiv | |||||||||
0 - 1 | 1 - 2 | 2 - 3 | 3 - 4 | 4 - 5 | 5 - 6 | 6 - 7 | Kurvenradius (m) | ||
1134 | 1031 | 945 | 872 | 810 | 756 | 709 | 120 km/h | (710) | (570) |
716 | 656 | 606 | 562 | 525 | 492 | 463 | 100 km/h | (460) | (380) |
420 | 388 | 360 | 336 | 315 | 296 | 280 | 80 km/h | (280) | (230) |
218 | 202 | 189 | 177 | 167 | 157 | 149 | 60 km/h | (150) | (120) |
141 | 131 | 123 | 116 | 109 | 104 | 98 | 50 km/h | (100) | (80) |
84 | 79 | 74 | 70 | 66 | 63 | 60 | 40 km/h | (60) | (50) |
47 | 44 | 42 | 39 | 37 | 35 | 34 | 30 km/h | (30) | |
21 | 20 | 19 | 17 | 17 | 16 | fünfzehn | 20 km/h | (fünfzehn) |
Sichtweite | Anpassungsgeschwindigkeit |
---|---|
210 m | 120 km/h |
160 m - 210 m² | 100 km/h |
110 m - 160 m² | 80 km/h |
75 m - 110 m² | 60 km/h |
55 m - 75 m² | 50 km/h |
40 m - 55 m² | 40 km/h |
30 m - 40 m² | 30 km/h |
< 30 m | 20 km/h |
Kombinierter Farbverlauf | Anpassungsgeschwindigkeit |
---|---|
Unter 10 % | 120 km/h |
10 % aber weniger als 10,5 % | 80 km/h |
Über 10,5% aber unter 11,5% | 50 km/h |
Neigung | Anpassungsgeschwindigkeit |
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5% und darunter | 120 km/h |
Über 5 %, aber weniger als 6 % | 100 km/h |
Über 6%, aber weniger als 7% | 80 km/h |
Über 7% aber weniger als 8% | 60 km/h |
Über 8% aber weniger als 9% | 50 km/h |
Über 9 % aber weniger als 10 % | 40 km/h |