Arbeiterstatut 1351 - Statute of Labourers 1351

Das Statut von Arbeitern war ein Gesetz , der mit dem englischen Parlament unter König Edward III im Jahre 1351 als Reaktion auf einen Arbeitsmangel , der durch das Verbot auf die Regelung der Arbeitskraft richtet beantragen oder einen Lohn höher als vor der Pest - Standards bieten und die Begrenzung der Bewegung auf der Suche von besseren Bedingungen. Das populäre Narrativ über seinen Erfolg und seine Durchsetzung besagt, dass es schlecht durchgesetzt wurde und den Anstieg der Reallöhne nicht stoppte. Unmittelbar nach dem Schwarzen Tod stiegen die Reallöhne jedoch trotz des Arbeitskräftemangels nicht.

Hintergrund

Der Schwarze Tod oder die Beulenpest tötete mehr als ein Drittel der Bevölkerung Europas und 30-40% der Bevölkerung Großbritanniens und verursachte einen dramatischen Rückgang des Arbeitskräfteangebots. Lords sahen sich plötzlich einem scharfen Wettbewerb um Arbeiter gegenüber, die für sie arbeiten. Die Arbeiter hatten eine größere Verhandlungsmacht und verlangten höhere Löhne. Der Anstieg der Arbeitskosten führte auch zu einer Inflation in der gesamten Wirtschaft. Die Eliten beklagten die plötzliche Verschiebung der wirtschaftlichen Macht. In einem Versuch, die Arbeitskosten und das Preisniveau zu kontrollieren, erließ Edward III. 1349 die Arbeiterverordnung . Das Parlament versuchte, die Verordnung mit dem Arbeiterstatut zu verstärken. Dies ist eine der Ursachen der Bauernrevolte. Es gibt viele andere Ursachen.

Inhalt

Das Gesetz legte einen Höchstlohn für Arbeiter fest, der dem Lohn entsprach, der vor dem Schwarzen Tod, insbesondere im Jahr 1346, gezahlt wurde. Es ordnete auch an, dass arbeitsfähige Männer und Frauen arbeiten sollten und verhängte harte Strafen für diejenigen, die untätig blieben.

Es erforderte:

dass jede Person, die körperlich fähig und unter 60 Jahre alt ist, nicht genug zum Leben hat, verpflichtet ist, dem zu dienen, der sie erfordert, oder ins Gefängnis gebracht wird, bis sie eine Bürgschaft gefunden hat, zu dienen, und dass der alte Lohn gegeben wird und nicht mehr; in der Erwägung, dass es in letzter Zeit von unserem Herrn König und mit Zustimmung der Prälaten, Grafen , Barone und anderer seines Rates gegen die Bosheit der Diener, die untätig waren und nicht bereit waren, nach der AM- Pest ohne übermäßigen Lohn zu dienen , angeordnet wurde, dass eine solche Weise von Dienern, Männern wie Frauen, sollten verpflichtet sein, im zwanzigsten Jahr der Regierung [1347] des jetzigen Königs oder fünf oder mehr zu dienen und das übliche Gehalt und den üblichen Lohn an den Orten zu erhalten, an denen sie verpflichtet sind, zu dienen vor sechs Jahren, und dass dieselben Diener, die sich weigern, auf eine solche Weise zu dienen, mit Gefängnis ihres Körpers bestraft werden sollten , wie es in dem genannten Gesetz deutlicher enthalten ist. Daraufhin wurden an verschiedene Leute in jedem Bezirk Kommissionen erlassen, um all diejenigen zu untersuchen und zu bestrafen, die sich dagegen verstießen. Und nun, so sehr es dem König gegeben ist, in dem gegenwärtigen Parlament durch die Petition des Gemeinwesens zu verstehen, dass die Diener, die nur auf die Verordnung, sondern auf ihre Leichtigkeit und einzigartige Habgier achten, sich zurückziehen, um großen Männern und anderen zu dienen , es sei denn, sie haben Livree und Löhne, die das Doppelte oder Dreifache dessen haben, was sie im zwanzigsten Jahr und früher zu nehmen pflegten, zum großen Schaden der großen Männer und zur Verarmung der ganzen Gemeinschaft; wovon die Gemeinsamkeit Abhilfe betet. Daher werden im Parlament mit Zustimmung der dort versammelten Prälaten, Grafen, Barone und der dort versammelten Gemeinde, um die Bosheit der Diener zu unterbinden, die unterschriebenen Artikel verordnet und festgelegt.

Artikel , dass Fuhrleute , Pflüger, Treiber von Pflügen , Fische , swineherds , Tag Männer, und alle anderen Bediensteten müssen die Bemalungen und Löhne gewohnt im zwanzigsten Jahre oder vier Jahre vor , so nehmen , dass in dem Land , wo der Weizen pflegte sie gegeben werden soll für den Scheffel 10 d oder Weizen nehmen nach dem Willen des Gebers, bis es anders bestimmt ist. Und dass sie für ein ganzes Jahr oder zu anderen üblichen Bedingungen eingestellt werden und nicht tageweise; und dass niemand bei der Heuernte mehr als einen Penny pro Tag bezahlt ; und ein Mäher von Wiesen für den Morgen 5 d oder 5 d pro Tag; und Maisernten in der ersten Woche vom 2. August und der zweiten Woche vom 2. August und so weiter bis Ende August und weniger in dem Land, wo weniger gegeben wurde, ohne Fleisch oder Getränk oder andere Höflichkeiten zu verlangen , gegeben oder genommen; und dass alle Arbeiter ihre Werkzeuge offen in ihre Hände in die Handelsstädte bringen und sie dort an einem gemeinsamen Ort und nicht privat gemietet werden sollen.

Artikel, den niemand zum Dreschen eines Viertels Weizen oder Roggen über 2½ d und des Viertels Gerste , Bohnen , Erbsen und Hafer 1½ d braucht, wenn so viel gegeben werden würde. Und in dem Land, wo es üblich ist, mit gewissen Garben zu ernten und mit gewissen Scheffel zu dreschen, dürfen sie nicht mehr oder auf andere Weise nehmen, als vor zwanzig Jahren und früher üblich war, und dass dieselben Diener zweimal im Jahr zuvor vereidigt werden Lords, Stewards, Gerichtsvollzieher und Constables jeder Stadt, um diese Verordnungen zu befolgen und auszuführen; und dass keiner von ihnen die Stadt, in der er lebt, im Winter verlässt, um den Sommer zu dienen, wenn er in derselben Stadt dienen darf, so wird gesagt, dass er wie zuvor ist. Abgesehen davon, dass die Leute der Grafschaften Stafford , Lancaster und Derby und die Leute von Craven und der Marken von Wales und Schottland und anderen Orten im August kommen und in anderen Grafschaften arbeiten und sicher zurückkehren können, wie sie es gewohnt waren vor dieser Zeit zu tun; und dass diejenigen, die sich weigern, einen solchen Eid zu leisten oder nicht zu tun, was sie geschworen oder übernommen haben, von den genannten Herren, Verwaltern, Gerichtsvollziehern und Polizeibeamten der Städte für drei Tage oder länger in den Bestand aufgenommen werden oder ins nächste Gefängnis geschickt , um dort zu bleiben, bis sie sich selbst befriedigt haben. Und dass für solche Gelegenheiten in jeder Stadt Vorräte gemacht werden, bis zum Pfingstfest .

Gegenstände, die Zimmerleute, Maurer und Fliesenleger und andere Hausarbeiter tageweise nicht weiterarbeiten sollen, außer in der Weise, wie sie es gewohnt sind, dh ein Zimmermannsmeister 3 d und andere Zimmerleute 2 d; ein Maurermeister 4 d und andere Maurer 3 d und ihre Diener 1½ d; Fliesenleger 3 d und ihre Jungen 1½ d; und andere Farn- und Strohdecker 3 Tage und ihre Jungen 1½ Tage; Gipser und andere Arbeiter von Schlamm Wänden und ihren Jungen, auf die gleiche Art und Weise ohne Fleisch und Getränk , das aus ist Ostern bis Michaeli weniger und von dieser Zeit nach dem Preis und Ermessen der Richter , der soll thereunto zugeordnet werden. Und diejenigen, die zu Lande oder zu Wasser tragen, sollen für eine solche Beförderung nicht mehr auf sich nehmen, als sie es im zwanzigsten Jahr und vor vier Jahren gewohnt waren.

Artikel, den Cordwainer und Schuhmacher nicht auf andere Weise verkaufen dürfen, als sie es im zwanzigsten Jahr gewohnt waren.

Artikel , dass Goldschmiede , Sattler , horsesmiths Spurriers , Gerbereien , corriers , tawers aus Leder, Schneider und andere Arbeiter, Handwerker und Arbeiter, und alle anderen Bediensteten hier nicht angegeben, wird vor den Richter vereidigt werden, und verwenden Sie ihr Handwerk und Büros in dieser Weise, wie sie es im zwanzigsten Jahr und in der Zeit davor zu tun pflegten, ohne dies wegen dieser Verordnung zu verweigern, und wenn einer der genannten Diener, Arbeiter, Arbeiter oder Handwerker nach einem solchen Eid gegen diese Verordnung verstößt , wird er nach richterlichem Ermessen mit Geld- und Lösegeld und Freiheitsstrafe bestraft.

dass die Verwalter, Gerichtsvollzieher und Konstabler der genannten Städte vor denselben Richtern vereidigt werden, nach allen guten Wegen, die gegen diese Verordnung verstoßen, gewissenhaft nachzuforschen und zu jeder Zeit dieselben Richter in ihrem Namen zu bescheinigen, wenn sie ins Land kommen, um ihre Sitzungen abzuhalten, damit dieselben Richter nach der Bescheinigung der genannten Verwalter, Gerichtsvollzieher und Polizisten über die Namen der Rebellen veranlassen, dass ihre Leichen den Richtern beigefügt werden, um zu antworten solche Verachtungen, damit sie dem König Geldstrafe und Lösegeld zahlen, falls sie erreicht werden, und außerdem ins Gefängnis befohlen zu werden, um dort zu bleiben, bis sie die Sicherheit gefunden haben, zu dienen und ihre Arbeit zu übernehmen und zu verrichten und Waren in der oben genannten Weise zu verkaufen . Und falls einer von ihnen gegen seinen Eid verstößt und dieser erreicht wird, wird er mit einer Freiheitsstrafe von vierzig Tagen belegt, und wenn er ein anderes Mal verurteilt wird, wird er ein Vierteljahr eingesperrt, damit er jedes Mal, wenn er beleidigt und verletzt wird, verurteilt wird er doppelte Schmerzen haben. Und dass dieselben Richter jedes Mal, wenn sie ins Land kommen, bei den besagten Stewards, Gerichtsvollziehern und Constables nachfragen, ob sie eine gute und rechtmäßige Bescheinigung oder irgendeine Verschleierung wegen Geschenken, Beschaffung oder Verwandtschaft gemacht haben, und sie mit Geldstrafe und Lösegeld bestrafen, wenn sie werden für schuldig befunden. Und dass dieselben Richter befugt sind , die besagten Minister, Arbeiter, Arbeiter und sonstigen Diener zu untersuchen und gebührend zu bestrafen , sowie auch von Wirtsleuten , Harbergern und all denen, die Lebensmittel im Einzelhandel oder in anderen hier nicht genannten Dingen verkaufen, sowie die Klage der Partei wie durch Vorlage, zu hören und zu bestimmen und die Dinge durch den Exigenten gegebenenfalls nach den ersten capias zu vollstrecken und andere unter ihnen zu stellen, so viele und so viele und solche, wie sie am besten für die Bewahrung der die gleichen Verordnungen, und dass diejenigen, die solche Diener, Arbeiter, Arbeiter und Handwerker wegen Überschusses von ihnen verklagen, und sie auf ihre Weise davon erlangt werden, werden diesen Überschuss wieder haben. Und falls niemand einen solchen Überschuss wiedererlangen wird, wird er von den genannten Dienern, Arbeitern, Arbeitern und Handwerkern erhoben und den Sammlern des fünfzehnten zur Linderung der Stadt, in der solche Überschüsse genommen wurden, abgeliefert.

Stellen Sie fest, dass keine Polizeibeamten, Gerichtsvollzieher und Gefängniswärter, die Beamten der Richter oder der Sheriffs oder andere Minister, was auch immer sie sein mögen, irgendetwas für ihr Amt von denselben Dienern gegen Gebühren, Gefängnisklagen oder andere Weise nehmen und wenn sie haben alles in der Weise genommen, dass sie es den Zehntel- und Fünfzehntel-Sammlern für die Zeit des zehnten und fünfzehnten Laufs sowie für die vergangene und die kommende Zeit zu Gunsten des Gemeinguts abliefern, und dass die die genannten Richter erkundigen sich in ihren Sitzungen, ob die genannten Minister etwas von denselben Dienern erhalten haben, und dass sie durch solche Untersuchungen feststellen, dass die genannten Minister erhalten haben, dass dieselben Richter von jedem der genannten Minister erheben und an die genannten ausliefern Sammler, zusammen mit den Überschüssen und Geldstrafen und Lösegeld, und auch die Amercemente von all denen, die vor den besagten Richtern ausgestellt werden sollen, um die besagten Städte, wie zuvor gesagt, zu erleichtern. Und falls der in einer Stadt gefundene Überschuss die Menge des Fünfzehnten derselben Stadt übersteigt, wird der Rest dieses Überschusses von den besagten Sammlern erhoben und an die nächste arme Stadt zugunsten ihres Fünfzehnten auf Rat der besagten gezahlt Richter, und dass die Geldbußen und Lösegelder, Exzesse und Amercements der besagten Diener, Arbeiter und Handwerker für die kommende Zeit, der Lauf des besagten 15. besagten Richtern, damit dieselben Eintreiber von denselben Verträgen auf dem Konto belastet werden können, falls die besagten Geldbußen, Lösegelder, Amercements und Exzesse zugunsten des besagten Fünfzehnten nicht bezahlt werden. Und wenn das fünfzehnte aufhört, wird es dem König zugesprochen und ihm von den Sheriffs der Grafschaften beantwortet.

Punkt, dass die Richter in allen englischen Grafschaften mindestens viermal im Jahr tagen, d. h. an den Festen der Verkündigung Unserer Lieben Frau, St. Margaret , St. Michael und St. Nikolaus, sowie zu allen erforderlichen Zeiten , nach dem Ermessen der Richter, und diejenigen, die in Anwesenheit der Richter sprechen oder in ihrer Abwesenheit oder Anwesenheit andere Dinge tun, um die Bediensteten, Arbeiter oder Handwerker gegen diese Verordnung zu ermutigen oder zu unterhalten, werden nach dem Ermessen schwer bestraft der Richter. Und wenn einer der Diener, Arbeiter oder Handwerker wegen dieser Verordnung von einer Grafschaft in eine andere flieht, dann werden die Sheriffs der Grafschaften, in denen solche Flüchtigen gefunden werden sollen, veranlassen, dass sie auf Befehl der genannten Richter der Grafschaften gefangengenommen werden von wo sie fliehen, und bringen sie zum Hauptgefängnis der Grafschaft dort, um dort bis zu den nächsten Sitzungen der Richter zu bleiben. Und dass die Sheriffs bei ihren nächsten Sitzungen dieselben Gebote vor denselben Richtern wiedergeben. Und dass diese Verordnung sowohl in der City von London als auch in anderen Städten und Bezirken und an anderen Orten im ganzen Land eingehalten und eingehalten wird , sowohl innerhalb als auch außerhalb der Franchise.

Folgen

Die Änderungen des Statuts berücksichtigten nicht die sich ändernden wirtschaftlichen Bedingungen während des Schwarzen Todes, und außerdem war die Zeit, aus der das Lohnniveau genommen wurde, eine Zeit der wirtschaftlichen Depression in England als Folge des Hundertjährigen Krieges . Daher wurden die Löhne während des Schwarzen Todes noch niedriger angesetzt, um denen während dieser Depression zu entsprechen. In der Praxis wurde das Gesetz schlecht durchgesetzt und erfolglos, aber es schuf einen Präzedenzfall, der zwischen Arbeitern unterschied, die "körperlich arbeitsfähig" waren, und solchen, die aus welchen Gründen auch immer nicht arbeiten konnten. Diese Unterscheidung tauchte in späteren Gesetzen zur Armut wieder auf .

Das Arbeiterstatut (und sein Gegenstück, die Ordinance of Labourers) war natürlich bei den Bauern, die höhere Löhne und einen besseren Lebensstandard wollten, sehr unbeliebt und trug zu nachfolgenden Bauernaufständen bei, insbesondere zu den englischen Bauern Aufstand von 1381 . Ähnliche Prozesse fanden in ganz Europa statt – Lohnobergrenzen nach einem Arbeitskräftemangel nach dem Schwarzen Tod, der zu Volksaufständen führte .

Das Statut wurde in den meisten Gebieten schlecht durchgesetzt (und selbst dann normalerweise nur gegen Arbeiter und nicht gegen Arbeitgeber), und die Löhne in England verdoppelten sich im Durchschnitt zwischen 1350 und 1450.

Aufhebung

Es wurde durch den Gesetzesrevisionsgesetz von 1863 aufgehoben .

Siehe auch

  • Arbeitsrecht im Vereinigten Königreich
  • Lehrlingsgesetz 1536
  • Handwerkerstatut 1562 , Abnahme der Arbeit verpflichtend und Arbeitszeit für die Landwirtschaft festgelegt fixed
  • Das Arbeiterstatut 1603 (1. Jak. 1 c. 6) erlaubte den Friedensrichtern, die Arbeitszeiten für alle Arbeiterklassen festzulegen. Es wurde eine Straftat für Arbeiter, mehr als ihren festgesetzten Lohn zu erhalten.
  • Combination Act 1800 (39 Geo 3 c 106) summarische Zuständigkeit für die Verurteilung von Arbeitern, die durch Einschüchterung, Überredung oder auf andere Weise Personen dazu verleitet haben, nicht zu arbeiten, oder die sich weigerten, mit anderen Arbeitern zusammenzuarbeiten.

Anmerkungen

Verweise

  • Clark, Gregor. "Der lange Marsch der Geschichte: Farmlohn, Bevölkerung und Wirtschaftswachstum, England 1209-1869." Überblick über die Wirtschaftsgeschichte 60.1 (2007): 97–135. Online , Statistik
  • Cohn, Samuel. „After the Black Death: Labour Legislation and Attitudes To Labor in Late-Medieval Western Europe“, Economic History Review (2007) 60#3 S. 457–485 in JSTOR
  • Poos, Larry R. "Der soziale Kontext der Durchsetzung des Arbeiterstatuts." Law and History Review (1983) 1#1 S.: 27–52.
  • Putnam, Bertha Haven. Die Durchsetzung der Arbeiterstatuten im ersten Jahrzehnt nach dem schwarzen Tod, 1349–1359 (1908). online
  • Cohn, Samuel. „After the Black Death: Labour Legislation and Attitudes To Labor in Late-Medieval Western Europe“, Economic History Review (2007) 60#3 S. 457–485 in JSTOR

Externe Links