USA gegen Detroit & Cleveland Navigation Co. - United States v. Detroit & Cleveland Navigation Co.
USA gegen Detroit & Cleveland Navigation Co. | |
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Gestritten vom 9. bis 10. Oktober 1945 Beschlossen am 5. November 1945 | |
Vollständiger Fallname | United States et al. v. Detroit & amp; Cleveland Navigation Co. et al. |
Zitate | 326 US 236 ( mehr ) |
Anamnese | |
Prior | Detroit & Cleveland Navigation Co. gegen Vereinigte Staaten , 57 F. Supp. 81 (D. Mich. 1944) (umgekehrte Reihenfolge der Interstate Commerce Commission) |
Halten | |
Die Kommission hat im Rahmen ihrer Befugnisse eine Erhöhung der Kapazität von Kraftfahrtunternehmen im Vorgriff auf die künftige Nachfrage genehmigt. | |
Gerichtsmitgliedschaft | |
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Fallmeinung | |
Mehrheit | Dougles, zusammen mit Stone, Black, Reed, Frankfurter, Douglas, Murphy, Rutledge und Burton |
Jackson war an der Prüfung oder Entscheidung des Falls nicht beteiligt. | |
Gesetze angewendet | |
Interstate Commerce Act , 49 USC § 909 (c) |
United States gegen Detroit & Cleveland Navigation Co. , 326 US 236 (1945), ist ein Fall des Obersten Gerichtshofs des Verwaltungsrechts der Vereinigten Staaten , in dem festgestellt wurde , dass die Interstate Commerce Commission (ICC) über ausreichende Befugnisse verfügt, um eine Erweiterung der Kapazität von Kraftfahrzeugträgern in anzuordnen Vorwegnahme der Nachkriegsnachfrage.
Hintergrund
Während des Zweiten Weltkriegs hatten die TJ McCarthy Steamship Company und die Automotive Trades Steamship Company gemeinsam mit dem ICC einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die öffentliche Bequemlichkeit und Notwendigkeit (CPCN) gestellt, um als gemeinsamer Beförderer von Autotransportdiensten aus Detroit , Michigan , zu operieren. zu anderen Häfen an den Großen Seen . Der Antrag wurde von der Detroit and Cleveland Navigation Company und einer anderen Transportgesellschaft abgelehnt , die beide diesen Dienst vor dem Krieg erbracht hatten. Während des Krieges hatte die Produktion von Automobilen für zivile Zwecke eingestellt, und die Bundesregierung hatte viele der Autotransportschiffe der Unternehmen zur Umstellung auf und Verwendung als Warenträger angefordert. Es wurde jedoch angenommen, dass die Träger für die Rückumstellung auf Kraftfahrtunternehmen geeignet waren nach dem Krieg. Bei der Bewilligung des Antrags stellte der IStGH fest, dass vor dem Krieg nicht genügend Kapazitäten vorhanden waren und wahrscheinlich zusätzliche Kapazitäten für den Nachkriegsdienst erforderlich wären.
Auf Berufung beim US-Bezirksgericht für Michigan hob das Gericht die Anordnung des IStGH auf, da es keine Beweise dafür gab, dass die Schiffe der beiden Unternehmen die einzigen waren, die zur Deckung künftiger Forderungen zur Verfügung standen, und dass es keine gab andere Schiffe, die gechartert werden könnten.
Entscheidung des Gerichts
Der Oberste Gerichtshof hob das Bezirksgericht einstimmig auf und entschied, dass der IStGH zusätzliche Kapazitäten genehmigen könne und dass die vorhandene Tragfähigkeit auf den Großen Seen vor dem Krieg unzureichend gewesen sei. In der Stellungnahme heißt es: "Die Kommission ist der Hüter des öffentlichen Interesses bei der Entscheidung, ob Bequemlichkeits- und Notwendigkeitsbescheinigungen ausgestellt werden sollen. Für die Wahrnehmung dieser Funktion wurde der Kommission ein breites Spektrum an Ermessensbefugnissen anvertraut." Zu dieser Befugnis gehörte auch die Genehmigung von Kapazitätserhöhungen auf der Grundlage von Prognosen.
Siehe auch
Verweise
Externe Links
- Der Text der Vereinigten Staaten gegen Detroit & Cleveland Navigation Co. , 326, US 236 (1945) ist erhältlich bei: CourtListener Findlaw Google Scholar Justia Library of Congress