Tempus clausum - Tempus clausum

Die geschlossene Zeit ( lateinisch : Geschlossene Zeit ), in dem alten römisch - katholischen Gesetz: verboten Zeit (lat . Tempus feriatum) als auch, benennt die penitential Perioden im Kirchenjahr , Fastenzeit und Advent .

Während dieser geschlossenen Zeit sollen sich die Gläubigen in ihrem persönlichen Lebensstil durch Gebet , Buße , Umkehr , Almosengabe und Selbstverleugnung auf die feierlichen Tage vorbereiten . Während dieser Tage waren Tanz- und Festivalfeiern verboten worden. Dies umfasste auch größere Hochzeitsfeiern , während stille Ehen , die nicht öffentlich gefeiert werden, erlaubt sind.

Während des Schaffensperiode von Johann Sebastian Bach in Leipzig , ohne figürliche oder blumige Kirchenmusik , wie seine Kantaten , wurde durchgeführt Advent von der zweiten bis vierten Sonntag im Advent und in der Fastenzeit vom ersten Sonntag in der Fastenzeit (Invocavit) zu Palmsonntag (Palmarum), mit Ausnahme des Verkündigungsfestes am 25. März.

Die fraglichen Zeiträume und Bußkanone variierten zu unterschiedlichen Zeiten. Die Einschränkung ist nicht mehr im römisch-katholischen kanonischen Recht enthalten , sondern bleibt im Lutheranismus erhalten .

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