Partnerschaftsrat EU-UK - EU–UK Partnership Council
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Der Partnerschaftsrat ist ein Gemischter Ausschuss , der aufgrund der vorläufigen Anwendung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich eingerichtet wurde . Es hat mehrere Führungsaufgaben innerhalb des TCA und ergänzt die Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU (Artikel COMPROV 2 und Inst 1.2). Jede Vertragspartei kann den Rat mit allen Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung, Anwendung und Auslegung des TCA befassen. Der Rat hat – in den ersten Jahren – die Befugnis, bestimmte Teile des TCA zu ändern, „sofern solche Änderungen erforderlich sind, um Fehler zu korrigieren oder Auslassungen oder andere Mängel zu beheben“ und hat die Möglichkeit, bestimmte seiner Befugnisse an die Handelspartnerschaftsausschuss oder an einen Fachausschuss.
Der Rat setzt sich aus Vertretern der EU und des Vereinigten Königreichs zusammen und wird gemeinsam von einem Mitglied der Europäischen Kommission und einem Vertreter der britischen Regierung auf Ministerebene geleitet . Der Entwurf eines Beschlusses des EU-Rats über die Unterzeichnung des TCA sieht das Recht jedes Mitgliedstaats vor, in den Sitzungen des Partnerschaftsrats als Teil der EU-Delegation vertreten zu sein. Er tagt auf Antrag der EU oder des Vereinigten Königreichs, mindestens jedoch einmal jährlich, wobei die Tagesordnung einvernehmlich festgelegt wird. Der Rat ist durch ein Schlichtungsverfahren vom Konfliktbearbeitungsmechanismus getrennt
Vom Rat abgedeckte Abkommen
Der Rat hat eine Rolle in der TCA und anderen „ergänzenden Vereinbarungen“, sofern nichts anderes bestimmt ist. Die Vereinbarungen, in denen eine Rolle für den Rat festgelegt ist, sind nachfolgend aufgeführt:
Typ | Konvention | Inkrafttreten | Vorläufiger Antrag | Rechtliche Grundlage | Referenz |
---|---|---|---|---|---|
TCA | Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich | 1. Mai 2021 | 1. Januar 2021 | Artikel Inst.1 | |
Ergänzung Abkommen |
Vereinbarung über Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen | nicht in Kraft | 1. Januar 2021 |
Schema des institutionellen Rahmens EU-UK
Sekretariat
Das Sekretariat besteht aus einem Beamten der EU und einem Beamten der Regierung des Vereinigten Königreichs. Er nimmt die in der Geschäftsordnung übertragenen Aufgaben wahr; insbesondere übernimmt sie die administrativen Aufgaben wie den Schriftverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, Tagesordnungen und Protokolle. Die Amtssprachen sind die Amtssprachen der EU und des Vereinigten Königreichs; die Arbeitssprache wird Englisch sein.
Ausschüsse und Arbeitsgruppen
Artikel Int.2 und Inst.4 bilden 16 Ausschüsse und 4 Arbeitsgruppen. Zusammen mit dem Rat selbst und seinem Sekretariat gibt es folgende (Unter-)Organisationen.
- Partnerschaftsrat
- Sekretariat des Partnerschaftsrates
- Handelspartnerschaftsausschuss
- Handelsfachausschuss für Waren
- Fachausschuss Handel für Zusammenarbeit im Zollwesen und Ursprungsregeln
- Fachausschuss für den Handel für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen
- Fachausschuss Handel für technische Handelshemmnisse
- Arbeitsgruppe Bioprodukte
- Arbeitskreis Kraftfahrzeuge und Teile
- Arbeitsgruppe Arzneimittel
- Fachausschuss Handel für Dienstleistungen, Investitionen und digitalen Handel
- Fachausschuss für Handel für das öffentliche Beschaffungswesen
- Fachausschuss Handel für Regulierungszusammenarbeit
- Fachausschuss Handel für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei der Mehrwertsteuer und Beitreibung von Steuern und Abgaben
- Fachausschuss Energie
- Fachausschuss Luftverkehr
- Fachausschuss Straßenverkehr
- Fachausschuss für die Koordinierung der sozialen Sicherheit
- Arbeitsgruppe zur Koordinierung der sozialen Sicherheit
- Fachausschuss Fischerei
- Fachausschuss für Strafverfolgung und justizielle Zusammenarbeit
- Fachausschuss für die Teilnahme an Unionsprogrammen
Andere mögliche Körper
Auf der Grundlage des institutionellen Rahmens können folgende Organisationen gegründet werden:
- Parlamentarische Partnerschaftsversammlung
- Zivilgesellschaftsforum
Funktion
Ab März 2021 wurde 1 Beschluss veröffentlicht. Die Verlängerung der Frist für die vorläufige Anwendung des Handels- und Kooperationsabkommens bis zum 30. April 2021.
Entscheidung | Zustimmung | Datum | Inhalt | Referenz |
---|---|---|---|---|
1/2021 | Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich | 23. Februar 2021 | Verlängerung der Frist für die vorläufige Anwendung vom 28. Februar bis 30. April 2021. |