Lex fori - Lex fori
Gesetzeskonflikt und internationales Privatrecht |
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Lex fori ( lateinisch : das Gesetz des Forums) ist eine Rechtswahlregel . Gegebenenfalls bietet es dass das Gesetz der Gerichtsbarkeit oder Veranstaltungsort , in dem eine Klage gilt gebracht.
Wenn ein Gericht entscheidet, dass es aufgrund der Grundsätze des Kollisionsrechts einen bestimmten Rechtsstreit unter Bezugnahme auf die Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit, des Lex Causae , des Lex Fori , lösen soll, regelt es weiterhin Verfahrensfragen.
Siehe auch
- Lex loci Celebrationis
- Lex loci contractus
- Lex loci delicti commissi
- Lex loci rei sitae
- Privilegium fori