Lex fori - Lex fori

Lex fori ( lateinisch : das Gesetz des Forums) ist eine Rechtswahlregel . Gegebenenfalls bietet es dass das Gesetz der Gerichtsbarkeit oder Veranstaltungsort , in dem eine Klage gilt gebracht.

Wenn ein Gericht entscheidet, dass es aufgrund der Grundsätze des Kollisionsrechts einen bestimmten Rechtsstreit unter Bezugnahme auf die Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit, des Lex Causae , des Lex Fori , lösen soll, regelt es weiterhin Verfahrensfragen.

Siehe auch

Verweise