Lex loci actus -Lex loci actus

Im Konflikt der Gesetze ist lex loci actus das Recht des Ortes, an dem die Handlung stattgefunden hat, die den Rechtsanspruch begründet hat. Dies wird oft mit lex loci delicti commissi verwechselt, wo die unerlaubte Handlung begangen wird. Während normalerweise beide auf denselben Ort verweisen, wäre im Fall der Produkthaftung beispielsweise der Lex loci actus der Herstellungsort, während der Lex loci delicti commissi der Ort der Verletzung wäre.