Botiller v. Dominguez -Botiller v. Dominguez
Botiller v. Dominguez | |
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Eingereicht am 7. Januar 1887 Beschlossen am 1. April 1889 | |
Vollständiger Fallname | Brigido Botiller et al. v. Dominga Dominguez |
Zitate | 130 US 238 ( mehr ) 9 S. Ct. 525; 32 L. Ed. 926
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Anamnese | |
Prior | Irrtum an den Obersten Gerichtshof des Staates Kalifornien |
Halten | |
Kein Landtitel in Kalifornien, der von spanischen oder mexikanischen Landzuschüssen abhängig ist, kann von irgendeiner Gültigkeit sein, es sei denn, er wird dem Board of Land Commissioners innerhalb der vom Kongress vorgeschriebenen Frist vorgelegt und von diesem bestätigt. | |
Gerichtsmitgliedschaft | |
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Fallgutachten | |
Mehrheit | Miller, einstimmig verbunden |
Botiller v. Dominguez , 130 US 238 (1889), war eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten, die sich mit der Gültigkeit spanischer oder mexikanischer Landbewilligungen in der mexikanischen Abtretung befasste, der Region des heutigen Südwestens der Vereinigten Staaten , die an die USA abgetreten wurde USA von Mexiko im Jahr 1848 unter dem Vertrag von Guadalupe Hidalgo .
Die Klage bestand in der Art eines Auswurfs, der von Dominga Dominguez gegen Brigido Botiller und andere vor dem Obersten Gerichtshof des Bezirks Los Angeles erhoben wurde, um den Besitz eines in diesem Bezirk gelegenen Landstrichs, bekannt als " Rancho Las Virgenes ", zurückzugewinnen. Der Titel des Klägers war ein Zuschuss, der angeblich von der mexikanischen Regierung am 1. Oktober 1834 an Nemecio Dominguez und Domingo Carrillo gewährt worden war, aber dem Antrag der Landkommissare war noch nie ein Anspruch auf Bestätigung vorgelegt worden. nach dem California Land Act von 1851 (9 St. 631) ernannt, "um die privaten Landansprüche im Bundesstaat Kalifornien festzustellen und zu begleichen", und noch nie ein Patent aus den Vereinigten Staaten an jemanden für das Land oder für irgendein Teil davon.
Der Gerichtshof entschied, dass kein Landtitel in Kalifornien, der von spanischen oder mexikanischen Landbewilligungen abhängt, von irgendeiner Gültigkeit sein kann, wenn er nicht innerhalb der vom Kongress der Vereinigten Staaten vorgeschriebenen Frist dem Board of Land Commissioners vorgelegt und von diesem bestätigt wird .
Siehe auch
- Liste der Fälle des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten, Band 130
- Alta California
- Vertrag von Guadalupe Hidalgo
- Ureinwohner-Titel in Kalifornien
Weiterführende Literatur
- Clay, Karen B. (1999). "Eigentumsrechte und Institutionen: Kongress und der California Land Act von 1851". Zeitschrift für Wirtschaftsgeschichte . 59 (1): 122–142. doi : 10.1017 / S0022050700022312 . JSTOR 2566499 .
- Hornbeck, David (1979). "Die Patentierung von Kaliforniens privaten Landansprüchen, 1851–1885". Geografische Überprüfung . 69 (4): 434–448. doi : 10.2307 / 214806 . JSTOR 214806 .
- Soltero, Carlos R. (2006). " Botiller v. Dominguez (1889), mexikanische Landbewilligungen und der Vertrag von Guadalupe Hidalgo" . Latinos und amerikanisches Recht: Landmark Supreme Court Cases . Austin, TX: University of Texas Press. S. 9–16. ISBN 0-292-71411-4.
- Tolley, HB (1983). "Die innerstaatliche Anwendbarkeit internationaler Verträge in den Vereinigten Staaten". Revista Jurídica de la Universidad Interamericana de Puerto Rico . 17 : 403. ISSN 0041-851X .
Externe Links
- Arbeiten im Zusammenhang mit Botiller v. Dominguez bei Wikisource
- Der Text von Botiller v. Dominguez , 130, US 238 (1889), ist erhältlich bei: Findlaw Justia Library of Congress
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